Neuer Bedarfsplan in Schleswig-Holstein soll Schmerztherapie sichern
Bad Segeberg – Die hochwertige Versorgung von Schmerzpatienten langfristig sicherstellen wollen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein und die gesetzlichen Krankenkassen im Land. Sie haben deshalb den Bedarfsplan, der die ambulante medizinische Versorgung regelt, geändert und die Schmerztherapie dort als wichtiges Versorgungsziel verankert.
In Schleswig-Holstein gibt es laut der KV derzeit 37 Ärzte, die an der sogenannten Schmerztherapie-Vereinbarung teilnehmen. Unter den 37 Ärzten sind elf niedergelassene Anästhesisten, fünf Nervenärzte, vier Hausärzte, zwei Neurochirurgen sowie 15 ermächtigte Krankenhausärzte. Sie sind darauf spezialisiert, Patienten mit chronischen Schmerzen zu behandeln.
Der neue Bedarfsplan soll diese für die spezielle Schmerztherapie vorhandenen Arztsitze erhalten. Er bestimmt, dass ein frei werdender Sitz eines Schmerztherapeuten wieder mit einem Arzt besetzt werden soll, der an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilnimmt.
In der Vergangenheit konnte es dagegen vorkommen, dass beispielsweise ein frei werdender Anästhesie-Sitz eines Schmerztherapeuten von einem Anästhesisten übernommen wurde, der den bisherigen Versorgungsauftrag der speziellen Schmerztherapie nicht anbietet. In einem solchen Fall war dieser Arztsitz für die Schmerztherapie verloren.
„Damit haben wir gute Voraussetzungen geschaffen, um die Versorgung von Schmerzpatienten auch künftig in Schleswig-Holstein sicherzustellen“, sagte die KV-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke.
KVSH und Krankenkassen haben zudem vereinbart, das schmerztherapeutische Leistungsangebot in Schleswig-Holstein jährlich zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass für eine angemessene Versorgung der Schmerzpatienten weitere Ärzte nötig sind, sollen dafür zusätzliche Versorgungsaufträge unabhängig vom Fachgebiet ausgeschrieben werden.
Auf die neue Planungssicherheit für Ärzte weisen die Krankenkassen hin: „Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass künftig mehr Ärzte eine Weiterbildung in spezieller Schmerztherapie absolvieren, um an der Schmerztherapie-Vereinbarung teilnehmen zu können“, sagte Armin Tank, Vorsitzender des Ersatzkassenverbandes in Schleswig-Holstein.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: