Neue Version des Qualitätsmanagement-Systems KPQM
Dortmund – Eine neue Version des Qualitätsmanagement-(QM-)Systems „KPQM“ hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe beschlossen. Ärzte und Psychotherapeuten können das System ab sofort bundesweit in ihren Praxen und Einrichtungen einsetzen.
„Mit unserem neuen KPQM setzen wir schnellstmöglich die am 16. November in Kraft getretene aktualisierte Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA um“, sagte der erste Vorsitzende der KV, Wolfgang-Axel Dryden. Das QM-System der KVWL sei aber weiterhin im Praxisalltag für Ärzte und Psychotherapeuten leicht anwendbar. Dafür sei es modular aufgebaut. Wer mit seiner Praxis bereits das KPQM alter Fassung umsetze, müsse daher nicht bei null anfangen, so Dryden. „Und ebenfalls ganz wichtig: Alle bestehenden Zertifizierungen der Praxen auf Basis des bisherigen KPQM behalten selbstverständlich für ihre individuelle Laufzeit Gültigkeit“, betonte der KV-Vorstandsvorsitzende.
QM in der Praxis
Der Gesetzgeber verpflichtet Kliniken und Praxen bekanntlich, ein QM umzusetzen und weiterzuentwickeln. Genaueres regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hat die Richtlinie Mitte November erneuert. Seither gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an das QM. Zuvor gab es je eine Richtlinie für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen und den stationären Bereich.
Besonders wichtig an der neuen Richtlinie sind detailliert aufgeführte Methoden und Instrumente als Bestandteile des QM, beispielsweise der Einsatz von Checklisten und Ablaufplänen oder die Regelung von Verantwortlichkeiten. Die Anwendungsbereiche „Arzneimitteltherapiesicherheit“, „Schmerzmanagement“ und „Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen“ sind im QM-System hinzugekommen. Außerdem wurden die Anforderungen an das Notfall- und Hygienemanagement präzisiert.
„KPQM ist auf der Höhe der Zeit und bietet seinen Anwendern praxisnahe Hilfestellungen zur effektiven Umsetzung der neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie“, betonte der KV-Chef.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: