Neuer Basisfallwert für die Krankenhäuser in Bayern
München – Der sogenannte landesweite Basisfallwert wird in Bayern von bislang 3.188 auf 3.255,50 Euro steigen. Darauf haben sich die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern für 2015 geeinigt.
Der Basisfallwert ist eine entscheidende Kenngröße für die Abrechnung von Krankenhausleistungen: Er bestimmt den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen.
Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Sie müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraussichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.
Krankenhausgesellschaft und Kassen hoben die sachliche Verhandlungsatmosphäre hervor und bezeichneten die Einigung als „einen Kompromiss, der für beide Seiten problematisch, aber annehmbar sei“. Dass trotz unterschiedlicher Interessenlage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die Verhandlungspartner als Beleg für eine gut funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern.
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