Neuer Krankenhausentgeltkatalog für Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen
Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2022 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2022) vereinbart.
Für die Erarbeitung des Katalogs nutzten die Beteiligten diesmal ein angepasstes Verfahren, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Leistungs- und Kostendaten abbilden zu können.
Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.
Neu ist, dass Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten mit einem erhöhten Aufwand im neuen Entgeltsystem in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet werden.
Weiterhin wurden die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych) beschlossen. Darüber hinaus entspricht der PEPP-Katalog 2022 im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres.
Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls die Kodierrichtlinien (DKR) für das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), Version 2022 vereinbart und die darin erstmalig die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen (§19 KHG) aufgeführt.
Bei dem für das kommende Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog für nicht-psychiatrische Leistungen (DRG-Katalog) laufen die Verhandlungen derzeit noch.
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