Neuer Leitfaden zur Früherkennung von Gewalt gegen Kinder
Magdeburg – Einen neuen Leitfaden zur Früherkennung von Vernachlässigung und Misshandlung bei Kindern und Jugendlichen haben das Ministerium für Arbeit und Soziales in Sachsen-Anhalt und die Techniker Krankenkasse vorgestellt. Die Ärztekammer des Landes hat die Arbeit unterstützt. Die vollständig überarbeitete Auflage des Ratgebers wendet sich an Ärzte und Zahnärzte.
Der Leitfaden soll Mediziner dabei unterstützen, Symptome von Gewalt und Vernachlässigung schnell zweifelsfrei zu identifizieren. Zugleich enthält die Broschüre rechtliche Hinweise und Tipps, was und vor allem mit welchen Kooperationspartnern zu tun ist, wenn es einen begründeten Verdacht der Kindesmisshandlung gibt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt weist für das Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Fallzahlen bei Misshandlungen sowie dem sexuellen Missbrauch von Kindern und bei der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht auf. Demnach wurden 533 Fälle von sexuellem Missbrauch sowie 171 Misshandlungsdelikte registriert. Im Jahr 2013 waren es 450 Fälle von sexuellem Missbrauch sowie 155 Fälle von Misshandlung.
„Der Staat und die gesamte Gesellschaft sind gefordert, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Niemand darf wegsehen oder weghören, wenn Kindern und Jugendlichen Unrecht geschieht“, sagte Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) bei der Vorstellung des Leitfadens.
Rüdiger Lessig, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Halle hat die Erstellung des Leitfadens fachlich unterstützt. Er weist daraufhin, dass rechtsmedizinische Untersuchungen in Fällen von Kindeswohlgefährdung dazu beitragen können, dass erforderliche Dokumentationen für anschließende Strafverfahren zur Verfügung stehen. „Dies kann im Einzelfall nicht nur zur Überführung eines Tatverdächtigen, sondern auch zur Entlastung von Beschuldigten beitragen, die diesem Vorwurf ausgesetzt sind“, so Lessig.
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