Neuer Vertrag zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung in Nordrhein

Düsseldorf – Einen neuen, kassenübergreifenden Vertrag zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Krankenkassen im Rheinland geschlossen.
Wie es in der entsprechenden Mitteilung hieß, tritt der Vertrag zum heutigen 1. Oktober 2026 in Kraft und löst die bisher getrennten Verträge für Primär- und Ersatzkassen ab. Damit werden im Landesteil künftig einheitliche Bedingungen für die ambulante Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.
„Der neue Vertrag bringt die allgemeine ambulante Palliativversorgung im Landesteil auf eine gemeinsame, kassenübergreifende Grundlage. Davon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten – und die Praxen, die sie begleiten", erläuterte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
„Die in Nordrhein einzigartige Versorgungsstruktur zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung kommt bereits seit Jahren den schwerstkranken und sterbenden Menschen zugute. Es ist erfreulich, dass für diese besondere Versorgungsform nun eine gemeinsame vertragliche Grundlage innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen wurde“, fügte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, hinzu.
Wichtig sei, dass künftig auch Kinder und Jugendliche innerhalb der AAPV versorgt werden können, sagte Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Der neue Vertrag enthalte Verbesserungen und Erleichterungen für alle, die in der AAPV tätig sind.
Die bisherige und in den vergangenen Jahren aufgebaute Grundstruktur der AAPV-Versorgung in Nordrhein bleibt auch unter den neuen Vertragsbedingungen erhalten: In den Versorgungsregionen arbeiten Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte (QPÄ), Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Palliativ-Pflegedienste zusammen. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft je Versorgungsregion bleibt verbindlich.
Der neue Vertrag führt die bislang unterschiedlichen Anforderungen und Vergütungen für Primär- und Ersatzkassen zusammen. Leistungen und Vergütungssätze sind nun kassenunabhängig geregelt. Zudem erhalten teilnehmende Haus- und Fachärztinnen und -ärzte künftig einen einheitlichen Zuschlag für Hausbesuche im Rahmen der AAPV.
Neu ist außerdem, dass sich dringende Hausbesuche bei palliativ betreuten Patientinnen und Patienten, die noch am gleichen Tag ausgeführt werden, sich jetzt direkt abrechnen lassen. Bisher beschränkte sich die Abrechnung auf dringende Besuche in Pflegeheimen.
Der neue Vertrag enthält erstmals auch keine Altersbegrenzung. Damit können künftig auch schwerkranke Kinder und Jugendliche im Rahmen der AAPV versorgt werden. Der bisherige Primärkassenvertrag galt erst ab 18 Jahren. Die neue Regelung schließt diese Lücke.
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