Politik

Neuer Vertrag zur besonderen Versorgung von Psoriasispatienten

  • Dienstag, 9. April 2019
/hriana, stock.adobe.com
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Hamburg – Einen „Vertrag zur besonderen Versorgung in der Indikation Psoriasis“ hat die Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) geschlossen. Er richtet sich speziell an Patienten, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder einem PDE-4-Hemmer indiziert ist. Die TK hat den Vertrag nach Paragraf 140 des fünften Sozialgesetzbuches ausgehan­delt, es können ihm aber ab sofort alle Ersatzkassen beitreten.

Ralph von Kiedrowski aus dem Vorstand des BVDD betonte, der Vertrag erleichtere den Zugang zu innovativen Therapiemöglichkeiten, zugleich erhalte der behandelnde Hautarzt mehr Regresssicherheit. Ein erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem für Arzneimittel informiere die teilnehmenden Dermatologen unkompliziert über den therapeutischen Nutzen sowie die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel.

Teilnehmen können Dermatologen, die Mitglied im BVDD sind und über ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie verfügen oder 16 Unter­richtseinheiten à 45 Minuten einer psoriasis-spezifischen Fortbildung und Erfahrungen in der Systemtherapie nachweisen können. Sie erhielten dann für die Versorgung von mittelschwer bis schwer an Psoriasis Erkrankten eine deutlich höhere Vergütung als im Regelleistungsvolumen, so von Kiedrowski.

Der Vertrag sieht laut TK gezielt Maßnahmen für eine bessere Versorgung der Betroffe­nen vor, zum Beispiel die Versorgung von Folge- und Begleiterkrankungen der Schuppen­flechte, psychosoziale Begleitung oder besondere Betreuung in Phasen der Therapieein- oder -umstellung.

„Wir freuen uns, dass nach kurzer Verhandlungszeit eine Vereinbarung zustande ge­kommen ist, die eine fundierte Versorgung unserer Schuppenflechte-Patienten nach den neuesten medizinischen Grundsätzen ermöglicht und deshalb sicherlich von der Fach­gruppe der Dermatologen angenommen werden wird“, sagte von Kiedrowski. Auch die Patienten müssen eine förmliche Einwilligung zur Teilnahme abgeben.

In Deutschland sind laut der TK rund zwei Millionen Menschen an Psoriasis erkrankt. Schätzungsweise 400.000 von ihnen leiden an einer mittelschweren bis schweren Form der Erkrankung.

hil

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