Neues Beratungsmaterial zur Organ- und Gewebespende für Hausarztpraxen

Köln – Künftig sollen Hausärzte noch intensiver über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die Bedeutung der Spende für Erkrankte.
So sieht es das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor, das Anfang März in Kraft tritt. Dabei soll es um eine informierte Entscheidungsfindung gehen: Patienten sollen fundiert selbstständig entscheiden können, ob sie einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher ein Informations- und Beratungspaket für die Praxen zusammengestellt. Die Zentrale versendet das „Standardinformationspaket für Hausarztpraxen” derzeit an etwa 34.000 Hausarztpraxen bundesweit.
Mit den Materialien können sich Interessierte auf ein Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei ihrem Hausarzt vorbereiten. Das Paket enthält dazu verschiedene Informationsbroschüren sowie Organspendeausweise.
Ergänzend bietet die BZgA für Hausarztpraxen eine Broschüre „Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch“ an.
Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt, das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33 Prozent der Befragten „ganz sicher“ und 45 Prozent „vielleicht“ nutzen.
„Da 37 Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen Entscheidungen beitragen“, hieß es aus der BZgA.
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