Politik

Neues Bewertungs­system für Pflegeheime

  • Montag, 19. November 2018
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Berlin – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen es künftig leichter haben, ein gutes Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst zu finden. Der neue, lang erwartete Pflege-TÜV soll im Herbst 2019 kommen, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der vergangenen Woche angekündigt. Gernot Kiefer, Mitglied des Vorstandes beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV), versicherte heute in Berlin: „Wir arbeiten mit Hochdruck an dem neuen Pflege-TÜV.“

Zuvor hatten Wissenschaftler unter Federführung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld ein Konzept zu einer verbrauchernäheren Bewertung der mehr als 13.000 Pflegeheime und ebensovieler ambulanter Pflegedienste vorgelegt. Im Mittelpunkt sollen dann der tatsächliche Gesundheitszustand der Heimbewohner sowie die Ausstattung und Angebote der Einrichtungen stehen. Dieses Konzept muss jetzt noch vom eigens von der Bundesregierung gegründeten Qualitätsausschuss Pflege in Richtlinien umgesetzt werden.

Seit 2009 gibt es Pflegenoten. Das Ziel: Angehörige sollten so schnell und unkompliziert wie möglich ein gutes Heim oder eine ambulante Pflegestation für Pflegebedürftige finden können. Alle Einrichtungen werden deshalb jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und anhand von rund 70 Kriterien mit Schulnoten bewertet. Der gewünschte Nebeneffekt: Der Pflege-TÜV sollte auch den Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen befeuern.

Doch schnell wurde klar, dass der mit guter Absicht eingeführte Pflege-TÜV genau das nicht leistet. „Es werden bewusst Schwachstellen vertuscht, damit keine Pflegeeinrichtung schlechter dasteht als andere“, kritisierte der vormalige Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Alle Heime erhielten im Bundesdurchschnitt die Note 1,2 – für Kritiker ein Hohn angesichts der Zustände in manchen Einrichtungen.

Kritik entzündete sich insbesondere daran, dass vor allem bürokratische Abläufe überprüft werden und dass keine K.O.-Kriterien aufgestellt wurden. „Singen eins, Mathe sechs – in der Schule bleiben Sie damit hängen, in der Pflege erhalten Sie die Durchschnittsnote drei“, kritisiert etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Ein guter Speiseplan könne schlechte Pflege ausgleichen.

Im Sommer 2016 nahm deshalb der Pflege-Qualitätsausschuss seine Arbeit auf. Er beauftragte die Bielefelder Wissenschaftler, zusammen mit Pflegekassen, Einrichtungsträgern sowie Vertretern der Pflegebedürftigen und Pflegeberufe ein besseres Verfahren zur Qualitätsmessung vorzulegen.

Nach dem im Juni vorgelegten Konzept soll es künftig ein Baukastensystem geben, das weit mehr Informationen bereitstellt als zuvor. Dabei sollen die jährlichen Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Berichte der Heimaufsicht und die Selbstangaben der jeweiligen Einrichtungen zusammenfließen. Der Medizinische Dienst bewertet dabei nach vier Kategorien: Keine oder geringe Qualitätsdefizite, moderate Qualitätsdefizite, erhebliche Qualitätsdefizite und schwerwiegende Qualitätsdefizite.

Für die Selbstangaben der Heime hat der Bielefelder Pflegewissenschaftler Klaus Wingenfeld genaue Kriterien entwickelt. Bei der internen Prüfung wird künftig jeder Bewohner begutachtet; in Zeitreihen können Veränderungen im Pflegezustand aller Bewohner festgestellt werden. „Es geht künftig etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“, so Wingenfeld.

Die Ergebnisse sollen dann mit Kategorien wie „weit über Durchschnitt“, „etwas über Durchschnitt“, „nah am Durchschnitt“, „etwas unter Durchschnitt“ oder „weit unter Durchschnitt“ bewertet werden. Besonders gute oder schlechte Ergebnisse sollen bildlich herausgehoben werden.

Das neue, im Internet einsehbare Bewertungssystem soll den Verbrauchern aber auch konkrete Informationen über die Lebensqualität in der jeweiligen Einrichtung liefern. So sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehen, wie viele Pflegebedürftige ein Pflegender betreut und wie das Personal qualifiziert ist.

kna

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