Politik

Neuer Pflege-TÜV soll im Herbst 2019 kommen

  • Freitag, 9. November 2018
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Berlin – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen es künftig leichter haben, ein gutes Pflegeheim oder einen guten ambulanten Pflegedienst zu finden. Bundesgesund­heitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte heute in den Zeitungen der Funke-Medien­gruppe an, dass der neue, lang erwartete Pflege-TÜV im Herbst 2019 kommen soll.

Zuvor hatten im Sommer Wissenschaftler unter Federführung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld ein Konzept zu einer verbraucher­näheren Bewertung der mehr als 13.000 Pflegeheime und ebensovieler ambulanter Pflegedienste in Deutschland vorgelegt. Im Mittelpunkt sollen dann der tatsächliche Gesundheitszustand der Heimbewohner sowie die Ausstattung und Angebote der Einrichtungen stehen. Dieses Konzept muss jetzt noch vom eigens von der Bundesregierung gegründeten Qualitätsausschuss Pflege in Richtlinien umgesetzt werden. In diesem Gremium sitzen Vertreter der Pflegekassen und der Anbieter von Pflegeleistungen.

Seit 2009 gibt es Pflegenoten. Das Ziel: Angehörige sollten so schnell und unkom­pliziert wie möglich ein gutes Heim oder eine ambulante Pflegestation für pflege­bedürftige Familienmitglieder finden können. Alle Einrichtungen werden deshalb jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und anhand von rund 70 Kriterien mit Schulnoten bewertet. Der gewünschte Nebeneffekt: Der Pflege-TÜV sollte auch den Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen befeuern.

Doch Politik, Verbraucherschützer, Pflegekassen und Heimbetreiber waren sich schnell einig, dass der mit guter Absicht eingeführte Pflege-TÜV mit seinen Schulnoten genau das nicht leistet. „Es werden bewusst Schwachstellen vertuscht, damit keine Pflegeeinrichtung schlechter dasteht als andere“, kritisierte der vormalige Pflege­beauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU). Alle Heime erhielten im Bundesdurchschnitt die Note 1,2 – für Kritiker ein Hohn angesichts der Zustände in den Einrichtungen.

Kritik entzündete sich insbesondere daran, dass vor allem bürokratische Abläufe überprüft wurden und dass keine K.-o.-Kriterien aufgestellt wurden. „Singen eins, Mathe sechs – in der Schule bleiben Sie damit hängen, im Bereich der Pflege erhalten Sie die Durchschnittsnote drei“, kritisiert etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Ein guter Speiseplan könne schlechte Pflege ausgleichen.

Im Sommer 2016 nahm deshalb der Pflege-Qualitätsausschuss seine Arbeit auf. Er beauftragte die Bielefelder Wissenschaftler, zusammen mit Pflegekassen, Einrichtungs­trägern sowie Vertretern der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe ein besseres wissenschaftliches Verfahren zur Qualitätsmessung vorzulegen.

Mehr Informationen als beim alten Prüfsystem

Nach dem im Juni vorgelegten Konzept soll es künftig ein Baukastensystem geben, das weit mehr Informationen bereitstellt als zuvor. Wenn es um die Bewertung der medizinischen Pflegequalität geht, sollen die jährlichen Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Berichte der Heimaufsicht und die Selbstangaben der jeweiligen Heime zusammenfließen.

Für letztere hat der Bielefelder Pflegewissenschaftler Klaus Wingenfeld genaue Kriterien entwickelt. Bei der internen Prüfung wird dabei jeder Bewohner begutachtet; in Zeitreihen können Veränderungen im Pflegezustand aller Bewohner festgestellt werden. „Es geht künftig etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“, so Wingenfeld.

Gute und schlechte Ergebnisse besonders kennzeichnen

Die Ergebnisse sollen dann laut Konzept mit Kategorien wie „weit über Durchschnitt“, „etwas über Durchschnitt“, „nah am Durchschnitt“, „etwas unter Durchschnitt“ oder „weit unter Durchschnitt“ bewertet werden. Besonders gute oder schlechte Ergebnisse sollen bildlich herausgehoben werden.

Das neue Bewertungssystem soll den Verbrauchern aber auch konkrete Informationen über die Lebensqualität in der jeweiligen Einrichtung liefern. So sollen die Einrichtungen Auskunft geben, wie viele Pflegebedürftige ein Pflegender betreut.

kna

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