Neues Krankenhausgesetz in Niedersachsen soll Patientensicherheit stärken
Hannover – Patienten sollen sich in Krankenhäusern sicherer fühlen. Das ist das Ziel eines neuen Gesetzentwurfs der niedersächsischen Landesregierung. Künftig sollen Fehlentwicklungen und Verdachtsmomente von kriminellem Verhalten des Klinikpersonals früher auffallen, sagte heute ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Niedersachsen. Das Land zieht damit weitere Konsequenzen aus der Mordserie des Krankenpflegers Niels H. Er hatte an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten gefährliche Medikamente gespritzt, um sie dann als "Held" zu reanimieren. Viele überlebten die Notmaßnahme nicht.
In einer ersten Reaktion hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr alle Krankenhäuser verpflichtet, Patientenfürsprecher einzustellen. Die jetzt vorgelegte Novelle des Krankenhausgesetzes sieht noch weitere Kontrollmechanismen vor. Künftig sollen die Krankenhäuser sogenannte Stationsapotheker beschäftigen. Bislang geben laut Ministerium 17 der insgesamt 178 Kliniken im Land an, eine eigene Apotheke zu haben. Die anderen werden zentral mit Medikamenten beliefert.
Der Stationsapotheker soll das Krankenhauspersonal bei Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen. Dabei geht es auch um genauere Kontrolle des Medikamentenverbrauchs. „Wir können das natürlich nicht mit Gewissheit sagen, aber es ist gut möglich, dass durch die geplanten Überprüfungsmaßnahmen zum Einsatz der Medikamente so eine Mordserie wesentlich früher erkannt worden wäre“, sagte Uwe Hildebrandt, Sprecher des Gesundheitsministeriums.
In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und die Chefs der Pfleger Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren. Das neue Krankenhausgesetz sieht außerdem ein anonymes Fehlermeldesystem vor. Krankenhausmitarbeiter können so Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder kriminelles Verhalten äußern, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Die Kliniken werden auch verpflichtet, Konzepte zum Umgang mit den beruflichen Belastungen des Personals zu entwickeln. So soll beispielsweise Supervision in therapeutischen Gesprächen den Stressabbau erleichtern.
Das Landgericht Oldenburg hatte den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. am 26. Februar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Vor Gericht hatte der heute 40-Jährige 90 Taten gestanden. Die Ermittler überprüfen sogar über 200 Verdachtsfälle in Delmenhorst und Oldenburg. Um Taten nachweisen zu können, stehen noch Exhumierungen von verstorbenen Patienten bevor. Die Mordserie gilt als eine der größten in Deutschland.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: