Politik

Neues Krankenhausgesetz in Niedersachsen soll Patientensicherheit stärken

  • Mittwoch, 29. März 2017

Hannover – Patienten sollen sich in Krankenhäusern sicherer fühlen. Das ist das Ziel ei­nes neuen Gesetzentwurfs der niedersächsischen Landesregierung. Künftig sollen Fehl­entwicklungen und Verdachtsmomente von kriminellem Verhalten des Klinikpersonals früh­­er auffallen, sagte heute ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Niedersach­sen. Das Land zieht damit weitere Konsequenzen aus der Mordserie des Krankenpfle­gers Niels H. Er hatte an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten gefährliche Medikamente gespritzt, um sie dann als "Held" zu reanimieren. Viele überlebten die Not­maß­nahme nicht.

In einer ersten Reaktion hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr alle Krankenhäuser verpflichtet, Patientenfürsprecher einzustellen. Die jetzt vorgelegte No­velle des Krankenhausgesetzes sieht noch weitere Kontrollmechanismen vor. Künftig sollen die Krankenhäuser sogenannte Stationsapotheker beschäftigen. Bislang geben laut Ministerium 17 der insgesamt 178 Kliniken im Land an, eine eigene Apotheke zu haben. Die anderen werden zentral mit Medikamenten beliefert.

Der Stationsapotheker soll das Krankenhauspersonal bei Fragen der Arzneimittelthe­ra­pie unterstützen. Dabei geht es auch um genauere Kontrolle des Medikamentenver­brauchs. „Wir können das natürlich nicht mit Gewissheit sagen, aber es ist gut möglich, dass durch die geplanten Überprüfungsmaßnahmen zum Einsatz der Medikamente so eine Mordserie wesentlich früher erkannt worden wäre“, sagte Uwe Hildebrandt, Spre­cher des Gesundheitsministeriums.

In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und die Chefs der Pfleger To­desfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren. Das neue Krankenhausgesetz sieht außerdem ein anonymes Fehlermeldesystem vor. Krankenhausmitarbeiter können so Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder kriminelles Verhalten äußern, ohne Sanktio­nen befürchten zu müssen. Die Kliniken werden auch verpflichtet, Konzepte zum Um­gang mit den beruflichen Belastungen des Personals zu entwickeln. So soll beispiels­weise Supervision in therapeutischen Gesprächen den Stressabbau erleichtern.

Das Landgericht Oldenburg hatte den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. am 26. Feb­ru­ar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Vor Gericht hatte der heu­te 40-Jährige 90 Taten gestanden. Die Ermittler überprüfen sogar über 200 Ver­dachts­fälle in Delmenhorst und Oldenburg. Um Taten nachweisen zu können, stehen noch Exhumierungen von verstorbenen Patienten bevor. Die Mordserie gilt als eine der größten in Deutschland.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung