Politik

Neues Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Coronaschutzimpfung

  • Dienstag, 15. März 2022
/dpa, Paul Zinken
/dpa, Paul Zinken

Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine neue Information zur Corona­schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt.

„In Pflegeeinrichtungen stell­en sich besondere Herausforderungen und spezielle Fragen für den Umgang mit der Coronapandemie. Diese greifen wir auf“, sagte Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA.

Das Merkblatt richtet sich direkt an Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen. Es infor­miert unter anderem darüber, dass die Coronaschutzimpfung gut vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützt. Es beinhaltet auch Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über em­pfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe.

Dietrich betonte, die Information sei auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Be­schäftigte in Krankenhäusern, Pflege­heimen oder bei ambulanten Pflegediensten eine Hilfestellung.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat die Arbeit an dem Merkblatt unterstützt. „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrau­ten Bedürftigen und uns selbst“, sagte die Präsidentin des DPR, Christine Vogler.

Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben bis heute (15. März) Zeit, ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls müssen die Arbeitgeber diese Personen dem Gesundheitsamt melden.

hil

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