Vermischtes

Meldeportal für Nachweise bei Pflegeimpfpflicht in Bayern

  • Montag, 14. März 2022
/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde
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München – Vor Beginn der Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen hat das bayerische Gesundheitsministerium ein Online-Meldeportal für Immunitätsnachweise an den Start ge­bracht.

„Wir ermöglichen unseren Einrichtungen damit einen einheitlichen und vor allem unkomplizierten Mel­de­weg“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gestern.

In Richtung Berlin stichelte er: „Da der Bund leider nicht in der Lage war, ein bundesweit einheitliches digitales Meldeportal zu schaffen, haben wir eine eigene bayerische Lösung auf den Weg gebracht.“ Ent­sprechende Portale gibt es auch in anderen Bundesländern.

Das Portal solle ab heute zugänglich sein. Betroffene Einrichtungen müssen ab übermorgen das Gesund­heitsamt über Mitarbeiter informieren, die keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches At­test vorgelegt haben. Über das Portal www.impfpflicht-meldung.bayern.de solle das rechts- und daten­schutzsicher möglich sein.

Die Einrichtungen brauchen für die Anmeldung ein Zertifikat des digitalen Steuerportals Elster. In Aus­nahmen können sie laut Holetschek auch per Post melden. „Der digitale Meldeweg sollte der Regelfall sein. Denn das erleichtert auch den Gesundheitsämtern die Arbeit“, sagte er.

Holetschek betonte erneut, die Teil-Impfpflicht werde „mit Augenmaß“ umgesetzt: Ungeimpfte sollen zu­nächst beraten werden, dann soll eine förmliche Aufforderung zum Nachweis der Impfung folgen. Erst dann stehen Bußgeldverfahren und – „aber nur als Ultima Ratio“ – ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot im Raum. Man rechne damit, dass diese erst ab dem Sommer ausgesprochen werden könnten.

dpa

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