Neun von zehn Notdienstpraxen im Rheinland an Kliniken angesiedelt
Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat die Position des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Notfallversorgung begrüßt. „Die Ersatzkassen setzen sich für eine Reform der ambulanten Notfallversorgung und eine bessere Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst ein. Dreh- und Angelpunkt ist die Errichtung von sogenannten Portalpraxen“, heißt es in den gesundheitspolitischen Positionen des Kassenverbandes zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai.
„Schon heute befinden sich 90 Prozent unserer rund 80 Notdienstpraxen im Rheinland an oder in Kliniken“, sagte der KV-Vorsitzende Frank Bergmann. Allerdings sei es nicht möglich, an allen rund 170 Krankenhäusern in Nordrhein eine Portalpraxis einzurichten – „das ist nicht nur unbezahlbar, sondern mit Blick auf die Inanspruchnahme von Notdienstpraxen seitens der Patienten auch nicht notwendig“, erklärte der KV-Vorsitzende.
Kritik übte Bergmann an der Forderung des vdek, Arztsitze in rechnerisch überversorgten Regionen grundsätzlich nicht mehr nachzubesetzen. „Damit sich mehr Ärzte in ländlichen Regionen niederlassen, treten die Ersatzkassen dafür ein, in überversorgten städtischen Regionen eine Nachbesetzung freiwerdender Arztsitze gesetzlich vollständig auszuschließen. Derzeit gibt es diverse Ausnahmeregelungen, die es Ärzten immer noch ermöglichen, sich auch in überversorgten Städten niederzulassen“, heißt es im Papier des vdek.
„Es ist unstrittig, dass die geltende Bedarfsplanung, nach der in Ballungsräumen häufig eine formale Überversorgung besteht, einen reformbedürftigen Anachronismus darstellt“, sagte Bergmann. Außerdem sei nicht anzunehmen, dass die Ärzte, die sich nicht mehr in Großstädten niederlassen dürften, automatisch und bereitwillig in ländliche Regionen auswichen. „Zu befürchten ist vielmehr, dass sie überhaupt keine Praxis übernehmen“, erläuterte er weiter.
Der stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, Carsten König, griff die Forderung des vdek an die Landesregierung auf, die Krankenhäuser in NRW ausreichend zu finanzieren. „Die Kliniken vernünftig zu finanzieren, ist sicher richtig – aber dann muss auch die Frage nach den zweifellos vorhandenen Überkapazitäten erlaubt sein. Die Dichte an stationären Einrichtungen in Nordrhein ist einzigartig und fördert Fehlentwicklungen wie bei der zunehmenden Inanspruchnahme der Klinikambulanzen im Notdienst“, sagte er.
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