KV fordert Kostenbeteiligung der Patienten an Not- und Bereitschaftsdienst
Stuttgart – Eine Kostenbeteiligung von Patienten, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen oder in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen, fordert die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). „Es wird dringend Zeit, dass die Politik hier ein Zeichen setzt. Wir haben seit Jahren einen deutlichen Anstieg der Patientenzahlen, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen oder in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Norbert Metke.
Die Zahlen seien nicht mit einer erhöhten Dringlichkeit für eine Behandlung an den Wochenenden, an Feiertagen oder der Nacht zu erklären. „Vielmehr müssen wir feststellen, dass viele Patienten den Notfalldienst nur als eine Art erweiterter Sprechstunde nutzen. Dafür ist er aber nicht gedacht“, sagte Metke.
Auf die hohen Kosten des Not- und des Bereitschaftsdienstes wies Johannes Fechner aus dem KV-Vorstand hin. „Die niedergelassenen Ärzte, aber auch die Krankenhäuser müssen einen hohen Aufwand betreiben, um die Strukturen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notaufnahmen zur Verfügung zu stellen – alles Mittel und Personal, das nicht für die eigentlichen Aufgaben verwendet werden kann“, betonte er.
Die KV Baden-Württemberg hat bei ihrem Vorstoß bewusst keine konkrete Summe in die Diskussion eingebracht, die ein Besuch beim Not- oder beim Bereitschaftsdienst kosten könnte. „Es geht vielmehr um das Grundprinzip“, erklärte ein Sprecher der KV gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Frage nach der Höhe des Eigenanteils, der Form, wie dieser entrichtet werde, Befreiungsregelungen und anderes seien noch offen.
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Organisationen eine stringentere Patientensteuerung gefordert und dazu Eigenbeteiligungen von Patienten in die Diskussion gebracht, so die KV Rheinland-Pfalz für die Notdienstversorgung im Krankenhaus. Auch der Hartmannbund forderte dafür schon 2016 eine „angemessene und sozial verträgliche Eigenbeteiligung“.
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