Ausland

Neuseeland will strenges Abtreibungsrecht lockern

  • Dienstag, 6. August 2019
Verzweifelte Frau mit Schwangerschaftstest in der Hand /Maksymiv Iurii, AdobeStock.com
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch in bestimmten Situationen straffrei. Er kann innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen, sofern eine Beratungsbescheinigung vorliegt. Zudem können medizinische und kriminologische Indikation einen Abbruch rechtfertigen. /Maksymiv Iurii, AdobeStock.com

Auckland – Ein Schwanger­schaftsabbruch bis zur 20. Woche soll in Neuseeland künftig nicht mehr als Strafttat gelten. Die Regierung von Premierministerin Jacinda Ardern legte am Montag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. „Abtreibung ist der einzige medizinische Eingriff, der in Neuseeland immer noch als Straftat gewertet wird. Es ist Zeit, das zu ändern“, erklärte Justizminister Andrew Little.

Das Gesetz soll am Donnerstag ins Parlament eingebracht werden. Die Abgeordneten sollen in einer Gewissensentscheidung darüber entscheiden; die Parteidisziplin wird ausgesetzt. Dem Gesetzentwurf war ein monatelanger Streit innerhalb der aus drei Parteien bestehenden Regierungskoalition vorausgegangen.

„Sichere Abtreibungen sollten als medizinische Angelegenheit behandelt und geregelt werden – eine Frau hat das Recht darauf zu entscheiden, was mit ihrem Körper geschieht“, betonte der Justizminister. Bislang hat Neuseeland ein strenges Abtreibungsrecht. Ein Schwanger­schaftsabbruch gilt als Straftat und ist nur erlaubt, wenn zwei Ärzte bestätigen, dass eine Schwangerschaft eine körperliche oder psychische Gefahr für die Frau darstellt.

Die Frauenrechtsgruppe Abortion Rights Aotearoa lobte den von der Regierung vorgelegten Entwurf als „riesigen Schritt nach vorn“, hinterfragte jedoch die Begrenzung auf die 20. Schwangerschaftswoche. Offiziellen Statistiken zufolge gab es im vergangenen Jahr in Neuseeland 13.000 Schwangerschaftsabbrüche. Nur 57 davon wurden nach der 20. Schwangerschaftswoche vollzogen.

afp

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