Europarat warnt Polen vor weiterer Einschränkung des Abtreibungsrechts

Straßburg – Der Europarat hat Polen vor einer weiteren Einschränkung des ohnehin sehr restriktiven Abtreibungsrechts gewarnt. Sollte ein 2017 eingebrachter Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde dies auf ein „fast komplettes Abtreibungsverbot“ hinauslaufen, stellte die Menschenrechtsbeauftragte der Länderorganisation, Dunja Mijatovic, in einem heute veröffentlichten Bericht fest.
Hintergrund ist ein Gesetzesvorstoß des ultrakonservativen Bündnisses Stoppt Abtreibung, der derzeit im Parlament beraten wird. Er sieht vor, dass ein missgebildeter oder schwer kranker Fötus künftig kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch mehr ist.
„Damit würden die allermeisten der derzeit noch legalen Abtreibungen verboten“, warnte Mijatovic. Die Menschenrechtsbeauftragte verwies auf Angaben des polnischen Gesundheitsministeriums, nach denen seit 2016 jährlich rund tausend legale Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. In 95 Prozent der Fälle wurden die Eingriffe demnach bewilligt, weil der Fötus schwer geschädigt war.
Insgesamt sei das Recht der polnischen Frauen auf Abtreibung bei weitem zu restriktiv, stellte Mijatovic fest. So weigerten sich mehrere tausend Frauenärzte aus „Gewissensgründen“, eine Schwangerschaft zu beenden. Zudem betrage im staatlichen Gesundheitssystem die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin beim Frauenarzt acht Wochen, in einigen Regionen bis zu mehreren Monaten.
Private Behandlungen seien für viele Frauen und Mädchen unerschwinglich, das gleiche gelte für Schwangerschaftsabbrüche im Ausland. Damit sei es für Polinnen in der Praxis oft unmöglich, eine Schwangerschaft rechtzeitig abbrechen zu lassen.
Auch der Zugang zu Empfängnisverhütung sei nicht einfach, heißt es in dem Bericht weiter. Sowohl für die Pille, als auch für die „Pille danach“ gebe es eine Rezeptpflicht. Und selbst dabei machten zahlreiche Ärzte von ihrem Recht auf Ablehnung aus „Gewissensgründen“ Gebrauch.
Der Europäische Gerichtshof habe Polen bereits vor zwölf Jahren wegen des restriktiven Abtreibungsrechts gerügt, stellte die Expertin des Europarats fest. Doch die Rechte der Frauen seien seither nicht verbessert, sondern zusätzlich eingeschränkt worden.
Die Regierung in Warschau betonte in ihrer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme, die polnische Verfassung schütze die Würde jedes Menschen. Auch ungeborenes Leben stehe unter dem Schutz der Verfassung – und dies von dem Moment an, „an dem es geschaffen wird“.
Das seit 1993 geltende polnische Abtreibungsrecht ist so restriktiv wie fast nirgendwo sonst in Europa. Erlaubt ist eine Abtreibung nur bei einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren, bei Hinweisen auf eine Missbildung oder schwere unheilbare Erkrankung des Fötus oder in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest. Polens mächtige katholische Kirche unterstützt ein vollständiges Abtreibungsverbot.
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