Ärzteschaft

Nicht jede alte Gesundheitskarte verliert die Gültigkeit

  • Montag, 2. Oktober 2017

Berlin – Ab sofort sind elektronische Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation (G1) nicht mehr gültig. Darauf haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hingewiesen. Trotzdem sollten Praxen G1-Karten aufgrund äußerlicher Merkmale nicht einfach ablehnen, mahnen KBV und KVN. Die Praxissoftware erkenne die Gültigkeit einer eGK automatisch.

KBV und KVN weisen darauf hin, dass sich die G1-Karten optisch nicht von den noch gültigen eGK der Generation 1+ unterscheiden. Die Generationsnummer ist auf der eGK rechts oben aufgedruckt. Dabei steht bei Karten der Generation 1 und bei Karten der Generation 1+ jeweils „G1“, bei Karten der zweiten Generation „G2“. Bei Karten mit der Aufschrift „G1“ ist damit äußerlich nicht erkennbar, ob es sich um eine G1-Karte oder eine G1+-Karte handelt.

Die Betreibergesellschaft, die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hatte den alten G1-Karten zum 30. Juni die Zulassung entzogen. Nach Angaben der Krankenkassen wurden die betroffenen Versicherten inzwischen mit neuen Karten ausgestattet. Sollte in Patient dennoch nicht über eine gültige eGK verfügen, sei das Ersatzverfahren anzuwenden.

hil/sb

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