Politik

Niederlande: „Es wäre besser gewesen, die aktive Sterbehilfe zu begrenzen“

  • Donnerstag, 29. Oktober 2015

Berlin – In den Niederlanden wird derzeit darüber diskutiert, die Regelungen zur aktiven Sterbehilfe weiter zu lockern. „Es gibt Überlegungen, ob Ärzte aktive Sterbehilfe auch bei Senioren leisten sollen, die zwar nicht krank, aber des Lebens überdrüssig sind“, berichtete der niederländische Journalist Gerbert van Loenen gestern auf der Veranstaltung „Ärztlich assistierter Suizid in Deutschland?“ des Dialogforums Pluralis­mus in der Medizin. Darüber berate zurzeit eine Kommission. Schon über 100.000 Bürger hätten sich im Rahmen einer Unterschriftensammlung dafür ausgesprochen.  

Die Niederlande waren das erste Land, das aktive Sterbehilfe durch Ärzte straffrei gestellt hat. „Im Jahr 2014 starben vier Prozent der Niederländer durch aktive Sterbe­hilfe“, erzählte van Loenen, „darunter viele Krebspatienten in ihrem eigenen Heim durch ihren Hausarzt.“ Diese Fälle würden fast immer gemeldet und im Anschluss überprüft. Nur ganz selten würden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Zustimmung der Bevölkerung sei dabei sehr hoch.

41 psychisch kranke Menschen erhalten Sterbehilfe
Van Loenen betonte, dass die Grenzen der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden immer weiter ausgedehnt wurden: „Bis vor einigen Jahren durfte Sterbehilfe nur bei Demenzkranken geleistet werden, die noch einwilligungsfähig waren. Inzwischen müssen die Demenzkranken nicht mehr einwilligungsfähig sein.“ 2014 sei bei 82 Menschen mit Demenz aktive Sterbehilfe geleistet worden, eine Minderheit habe dabei an einer Demenz im fortgeschrittenen Stadium gelitten.

Zudem erhielten im vergangenen Jahr 41 psychisch kranke Menschen Sterbehilfe. „Früher waren Psychiater hier zurückhaltender, weil der Todeswunsch ja ein Symptom der Krankheit sein kann“, sagte van Loenen. „Dies wurde in der Öffentlichkeit aber als Missachtung der Selbstbestimmung des Patienten kritisiert.“

Sterbehilfe bei einer Frau mit Tinnitus wird gemaßregelt
Wenn ein Arzt in den Niederlanden einem Patienten eine aktive Sterbehilfe verweigert, können sich die Patienten noch an sogenannte Lebensende-Kliniken wenden, für die mobile Teams arbeiten. Auf diese Weise sei zum Beispiel bei einem „lebensmüden Rentner“ und einer Frau mit starkem Tinnitus Sterbehilfe geleistet worden. Letzterer Fall sei jedoch von der zuständigen Kommission gemaßregelt worden, so van Loenen.

Der frühere stellvertretende Chefredakteur der Zeitung „Trouw“ berichtete zudem von Überlegungen, Sterbehilfe auch bei Kindern zu erlauben, wenn deren Eltern zustimmen. Bislang sei Sterbehilfe nur bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr erlaubt. Schon heute sei es mit dem Einverständnis der Eltern hingegen möglich, Sterbehilfe bei Babys zu leisten, die schwer litten. Da viele dieser Fälle jedoch nicht gemeldet würden, sei nicht bekannt, wie oft dies geschehe. 

Suizidbeihilfe: „Von vornherein bestimmen, wie weit man gehen möchte“
„Wir haben eine Entwicklung angestoßen, deren Grenzen stetig erweitert wurden“, resümierte van Loenen. „Im Nachhinein wäre es besser gewesen, aktive Sterbehilfe auf Fälle zu begrenzen, in denen die Menschen terminal krank sind.“ Die aktuelle Debatte in Deutschland erinnere ihn an die Debatte, wie sie vor Jahren in den Niederlanden geführt worden sei. „Zuerst wird über einwilligungsfähige Patienten diskutiert, die unter Schmerz­en leiden. Mit diesen Fällen fängt die Debatte immer an, denn das sind Fälle, die man nachvollziehen kann“, so van Loenen.

Bei einem Gesetzgebungsvorhaben sei es wichtig, von vornherein zu bestimmen, wie weit man gehen möchte und dort eine klare Grenze zu ziehen. In den Niederlanden habe man diese Grenze bis heute nicht gefunden. Am 6. November debattiert der deutsche Bundestag über eine Regelung zur Suizidbeihilfe.

fos

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