Niederlassungsförderung wird in Rheinland-Pfalz fortgesetzt
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland Pfalz (KV RLP) und die Krankenkassen haben zur Förderung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Rheinland-Pfalz die Fördergebiete für das Jahr 2017 neu festgelegt. Wie bereits 2016 können Niederlassungen, Nebenbetriebsstätten und Anstellungen in diesen Regionen finanziell unterstützt werden.
Die KV RLP stellt zur Verbesserung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Städten und im ländlichen Raum 0,1 Prozent der vereinbarten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) in einem eigens dafür eingerichteten Strukturfonds zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen bei.
Der Strukturfonds unterstützt Praxisneugründungen oder -übernahmen mit bis zu 60.000 Euro, die Einrichtung von Nebenbetriebsstätten mit bis zu 20.000 Euro sowie die Anstellungen von Ärzten oder Psychotherapeuten mit bis zu 1.000 Euro pro Monat bei einem vollen Versorgungsauftrag für längstens 60 Monate.
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