Ärzteschaft

Niederlassungs­förderung wird in Rheinland-Pfalz fortgesetzt

  • Freitag, 13. Januar 2017

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland Pfalz (KV RLP) und die Kranken­kass­en haben zur Förderung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versor­gung in Rheinland-Pfalz die Fördergebiete für das Jahr 2017 neu festgelegt. Wie bereits 2016 können Niederlassungen, Nebenbetriebsstätten und Anstellungen in diesen Regio­nen finanziell unterstützt werden.

Die KV RLP stellt zur Verbesserung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung in Städten und im ländlichen Raum 0,1 Prozent der vereinbarten morbidi­täts­­orientierten Gesamtvergütung (MGV) in einem eigens dafür eingerichteten Struktur­fonds zur Verfügung. Den gleichen Betrag steuern die Landesverbände der Kranken- und Er­satz­kassen bei.

Der Strukturfonds unterstützt Praxisneugründungen oder -übernahmen mit bis zu 60.000 Euro, die Einrichtung von Nebenbetriebsstätten mit bis zu 20.000 Euro sowie die Anstell­ungen von Ärzten oder Psychotherapeuten mit bis zu 1.000 Euro pro Monat bei einem vollen Versorgungsauftrag für längstens 60 Monate.

EB

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