Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin stützt Werbeverbot für Abtreibungen

Osnabrück – Das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen sollte nach Auffassung der Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, beibehalten werden. „Wir haben hier vor vielen Jahren einen gesellschaftlichen Kompromiss gefunden, der zwei Schutzgüter berücksichtigt“, sagte die Vorsitzende der niedersächsischen Ärztekammer der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Wenker bezog sich dabei auf die Interessen einer ungewollt Schwangeren und das Schutzgut des ungeborenen Kindes. „Der Kompromiss, mit dem wir diese beiden Seiten in Einklang bringen, ist die Beratungslösung. Und die halte ich für sehr tragfähig.“
Bekanntheit der Beratungsangebote verbessern
Schon heute könne man auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seine Postleitzahl eingeben und Beratungsstellen in der Umgebung finden. Wenker fügte hinzu: „Ich glaube, dass man die Bekanntheit dieser Beratungsangebote verbessern sollte.“
Wenker pochte auch darauf, dass die Beratungsgespräche ergebnisoffen sein müssten und nicht in eine Richtung drängen dürften. „Wenn das nicht funktioniert, müssen wir das anpacken. Außerdem kann es nicht sein, dass Frauen lange warten oder weit fahren müssen.“ Es sei wichtig, vor einem Schwangerschaftsabbruch noch einmal einen Moment innezuhalten und zu sehen, dass es um ein weiteres Menschenleben gehe.
Der 121. Deutsche Ärztetag hatte sich in diesem Jahr bereits in einer sehr ernsthaften und niveauvollen Debatte dafür stark gemacht, das Werbeverbot zu erhalten und die Beratung für Frauen zu stärken.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hatte schon im Dezember 2017 darauf gepocht, dass Ärzte vor allem darauf vertrauen müssen, wegen sachlicher Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch nicht strafrechtlich belangt zu werden. „Eine sachliche Information ist keine Werbung. Informationen dienen der Orientierung zur persönlichen Entscheidung der Frau“, betonte der BÄK-Präsident.
Hintergrund ist die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen, das im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs festgeschrieben ist. Im November 2017 war eine Ärztin im hessischen Gießen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden. Deren Verteidigerin hatte erklärt, ihre Mandantin habe auf ihrer Internetseite lediglich informiert. Seitdem ist die Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen 219a neu entflammt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: