Politik

Niedersachsens Krankenhäuser bekommen Transplantations­beauftragte

  • Dienstag, 13. November 2018
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Hannover – In niedersächsischen Krankenhäusern werden sich künftig Transplan­tationsbeauftragte um Organspender, Patienten und Angehörige kümmern. Der Landtag verabschiedete heute ein neues Transplantationsgesetz, das eine entsprechende Regelung vorsieht.

Die Landesregierung will damit den Bürgern mehr Patientensicherheit bieten und ihre Bereitschaft steigern, Organe zu spenden. Als Transplantationsbeauftragte kommen Ärzte oder Krankenpfleger infrage, die mehr als drei Jahre in leitender Funktion auf einer Intensivstation gearbeitet haben.

Krankenhäuser, die sich auf die Entnahme von Spenderorganen spezialisiert haben, müssen so viele Beauftragte und Vertreter benennen, dass rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stellt. Bei anderen Kliniken reichen ein Transplantationsbeauftragter und ein Stellvertreter.

Die medizinischen Fachleute sollen pro Woche für mindestens fünf Stunden von ihrer übrigen Arbeit freigestellt und möglichst frühzeitig an Entscheidungen beteiligt werden, die eine Organ- oder Gewebespende betreffen. Außerdem sollen sie in ihrem Krankenhaus Informationsveranstaltungen für Ärzte und Pfleger zu dem Thema Transplantation anbieten.

Auf Bundesebene hatte das Bundeskabinett Ende Oktober einen Gesetzentwurf von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) verabschiedet, das unter anderem die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärken soll. Die Reform enthält unter anderem verbindliche Vorgaben für dessen Freistellung im Krankenhausbetrieb. Dabei soll die Dauer der Freistellung an die Zahl der Intensivbehandlungs- beziehungsweise Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern gekoppelt werden.

dpa/may

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