Politik

Transplantations­beauftragte sollen gestärkt werden

  • Mittwoch, 31. Oktober 2018

Berlin – Mit besseren Organisationsstrukturen und besserer Vergütung für die Krankenhäuser will die Bundesregierung die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Das Kabinett verabschiedete dazu heute einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Zuvor muss der Bundestag noch zustimmen. Im Bundesrat ist die Reform nicht zustimmungspflichtig. „Ich werde dafür werben, dass der Bundestag dieses Gesetz nun zügig berät“, erklärte Spahn heute nach dem Kabinettsbeschluss vor Journalisten in seinem Ministerium.

Im Details sieht das Gesetz vor, dass die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken mehr Zeit für ihre Arbeit und intern eine stärkere Stellung erhalten. Der Gesetzentwurf enthält verbindliche Vorgaben für ihre Freistellung im Krankenhausbetrieb. Dabei soll die Dauer der Freistellung an die Zahl der Intensivbehandlungs- beziehungsweise Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern gekoppelt werden.

Konkret vorgesehen ist ein Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehand­lungsbetten. Bei 100 Intensivbetten in einem Krankenhaus müsste demnach ein Arzt komplett für die Arbeit als Transplantationsbeauftragter freigestellt werden. Informationen des Statistikportals Statista zufolge lag die durchschnittliche Intensivbettenanzahl in Krankenhäusern im Jahr 2016 bei 20 Betten. In Häusern mit mehr als 600 Betten waren es rund 57 Intensivbetten.

Korrekte Mittelverwendung muss nachgewiesen werden

In Entnahmekrankenhäusern, die Transplantationszentren sind, muss die Freistellung dem Gesetzentwurf zufolge eine ganze Stelle betragen. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen ebenfalls mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Aufwand wird dem Ministerium zufolge vollständig refinanziert; die korrekte Mittelverwendung durch die Entnahmekrankenhäuser muss nachgewiesen werden.

Außerdem sind Transplantationsbeauftragte künftig auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Sie bekommen ein Zugangsrecht zu den Intensivstationen und müssen alle erforderlichen Informationen erhalten können, um das Spenderpotenzial beurteilen zu können. Zudem müssen Transplantationsbeauftragte für fachspezifische Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten haben die Krankenhäuser zu tragen.

Bundesweit beratender neurologischer Bereitschaftsdienst

Auch kleine Krankenhäuser sollen Organe bei Verstorbenen entnehmen können. Damit der Hirntod auch in diesen Kliniken festgestellt werden kann, sieht der Entwurf einen bundesweiten beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst vor. Geplant ist zudem, dass die Krankenhäuser für Organspenden und das Vorhalten der Infrastruktur besser bezahlt werden. Schließlich soll ein flächendeckendes Berichtssystem offenlegen, ob die Kliniken tatsächlich die Chancen für Organspenden wahrnehmen. Auch Angehörige sollen besser betreut werden.

Spahn erklärte, das Hauptproblem bei der Organspende sei nicht die Spendebereit­schaft. „Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen.“ Ein entscheidender Schlüssel liege bei den Kliniken. „Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren.“

Grünen kritisieren fehlendes Register für Organspendeerklärungen

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther erklärte, der Gesetzentwurf beinhalte „notwendige Stellschrauben“. Es sei aber unerklärlich, warum die Bundes­regierung nicht von ihrer Kompetenz gebrauch mache und ein zentrales Register für Organspendeerklärungen einrichte. „Hier muss der Gesundheitsminister noch nachlegen.“ Dringend notwendig sei außerdem, dass das Thema Organspende in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung gestärkt wird.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz betonte, es sei zwar wichtig, die Organisation und Strukturen der 1.250 Krankenhäuser mit Intensivstation zu stärken. „Jedoch müssen dabei stets die Patientenrechte gewahrt bleiben“, mahnte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Deshalb sei es nicht zu akzeptieren, dass Transplantationsbeauftragte schon vor der Feststellung des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten nehmen dürften, kritisierte Stiftungsvorstand Eugen Brysch mit Blick auf den Gesetzentwurf.

kna/afp/may/bee

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