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Noch Tausende offene Rechnungen nach Rückholaktion wegen Corona

  • Dienstag, 28. Dezember 2021
/x4wiz, stockadobecom
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Berlin – Fast zwei Jahre nach der größten Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik zu Beginn der Coronapandemie sind noch Tausende Rechnungen offen. Etwa 7.000 der mehr als 54.000 vom Aus­wär­ti­gen Amt verschickten Zahlungsbescheide an die Passagiere der 260 Rettungsflüge sind noch gar nicht oder noch nicht ganz beglichen, wie es aus dem Ministerium hieß.

Größtenteils läuft die Zahlungsfrist noch oder es wurde Ratenzahlung vereinbart. In 1.200 Fällen musste das Ministerium aber Mahnverfahren einleiten. Viele Passagiere wehren sich vor Gericht gegen eine Be­tei­ligung an den Kosten. Von ursprünglich 201 Klagen sind 135 immer noch anhängig.

Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Aktion am 17. März 2020 zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gestartet, nachdem viele Länder kurzfristig Grenzen geschlossen und Flugverbin­dun­gen gekappt hatten. Insgesamt wurden etwa 240.000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter flogen die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenfrei aus.

Für Individualreisende und andere Rückkehrwillige charterte das Auswärtige Amt Maschinen, die 260 Flü­ge absolvierten und bis Ende April etwa 67.000 Menschen aus rund 65 Ländern zurückbrachten. Von Juni an wurden die Rückkehrer zur Kasse gebeten. Die Gesamtkosten wurden damals auf 93,8 Millionen Euro geschätzt, knapp 40 Prozent davon sollten die Flugpassagiere selbst übernehmen.

Bislang wurden im Inland 54.306 Rechnungen über zusammen 31,7 Millionen Euro versendet. Einge­nomm­en wurden davon bisher 28,6 Millionen Euro. Etwa 500 Rechnungen an deutsche Staatsangehörige im Ausland müssen noch verschickt werden.

Vier Millionen Euro erwartet das Auswärtige Amt noch von anderen Ländern für die Mitnahme ihrer Staatsbürger. Außerdem hat Deutschland EU-Beihilfen in Höhe von 38,1 Millionen erhalten. Unter dem Strich geht das Auswärtige Amt davon aus, 70 bis 75 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zurückzu­bekommen.

dpa

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