Politik

Nonnemacher verteidigt Coronaimpfungen an Schulen

  • Donnerstag, 30. September 2021
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat Coronaimpfaktionen an Schulen auch für minderjährige Schüler verteidigt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) habe eine Empfehlung zur Impfung von 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen, betonte die Ministerin gestern in der Plenardebatte des Landtags. Sie verwies darauf, dass Coronainfektionen bei jungen Menschen häufig ohne Symptome blieben.

„Geimpfte Kinder tragen daher wesentlich zum Schutz vor der Weiterverbreitung der COVID-19-Erkran­kung bei“, betonte sie. „Es wurde deutlich gemacht, dass alle Impfangebote selbstverständlich freiwillig sind.“

Die AfD-Fraktion hatte in der Plenardebatte beantragt, dass die Impfaktionen an Schulen sofort einge­stellt werden sollen. Ihr bildungspolitischer Sprecher Dennis Hohloch sagte zur Begründung des Antrags, die Risiken einer Impfung könnten größer sein als bei einer Coronainfektion. Zudem sei bei Minderjährigen grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile notwendig, meinte Hohloch.

Dem widersprach die Grünen-Abgeordnete Carla Kniestedt, die in der Debatte für die rot-schwarz-grüne Koalition sprach. 16-Jährige Jugendliche seien durchaus reif genug, selbst über eine Impfung zu entscheiden, erklärte Kniestedt. Die bildungspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Dannenberg, verwies darauf, dass bei Kindern unter 16 Jahren die Einwilligung der Eltern Voraussetzung sei. Der Antrag der AfD wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Es gab zwei Enthaltungen.

In einem Schreiben vom 20. August an Eltern und an Schülerinnen und Schülern zwischen 12 und 17 Jahren hatten Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) und Gesundheitsministerin Nonnemacher nach der Empfehlung der Stiko für eine Impfung auch für diese Altersgruppe geworben.

Ein Teil der AfD-Landtagsfraktion Brandenburg hatte daraufhin in der vergangenen Woche Strafanzeige gegen die Ministerinnen wegen Coronaimpfungen an Schulen auch für unter 18-Jährige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte nach dem Eingang der Anzeige erklärt, sie wolle prüfen, „ob über­haupt ein Anfangsverdacht besteht wegen eines strafbaren Verhaltens“.

dpa

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