Politik

Nordrhein-Westfalen: Coronatestpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

  • Montag, 28. Dezember 2020
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Düsseldorf – Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland unterliegen von heute an in Nordrhein-Westfalen (NRW) einer Coronatestpflicht. Darauf hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern noch einmal hingewiesen.

„Da in Nordrhein-Westfalen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster keine Ein­reisequarantäne für Rückkehrer aus allen Risikogebieten pauschal angeordnet werden darf, haben wir uns jetzt für das deutlich mildere Mittel entschieden, nämlich zumindest verbindlich einen Corona­schnell­test zu verlangen“, erklärte er in einer Mitteilung.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland seien ab Montag laut der Einreiseverordnung verpflich­tet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Die Testkosten müssten dabei selbst getragen werden.

An den Flughäfen müssten spätestens vom 1. Januar an Testangebote vorgehalten werden. Wenn eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, sei der Test binnen 24 Stunden vorzunehmen.

Wer die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen wolle, habe sich nach der gesonderten Quarantäneverordnung des Landes bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Testpflicht seien unter anderem Durchreisende, Binnenschiffer, Per­sonen im kleinen Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, Grenzpendler.

Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssten sich nach Ankunft in NRW grund­sätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Falle der Test nach fünf Tagen negativ aus, könne die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Robert-Koch-Institut, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen über­schreitet. Die neue Testpflicht beziehe sich nicht auf Regionen innerhalb Deutschlands.

dpa

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