Nordrhein-Westfalen: Coronatestpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Düsseldorf – Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland unterliegen von heute an in Nordrhein-Westfalen (NRW) einer Coronatestpflicht. Darauf hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gestern noch einmal hingewiesen.
„Da in Nordrhein-Westfalen nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster keine Einreisequarantäne für Rückkehrer aus allen Risikogebieten pauschal angeordnet werden darf, haben wir uns jetzt für das deutlich mildere Mittel entschieden, nämlich zumindest verbindlich einen Coronaschnelltest zu verlangen“, erklärte er in einer Mitteilung.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland seien ab Montag laut der Einreiseverordnung verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Die Testkosten müssten dabei selbst getragen werden.
An den Flughäfen müssten spätestens vom 1. Januar an Testangebote vorgehalten werden. Wenn eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, sei der Test binnen 24 Stunden vorzunehmen.
Wer die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen wolle, habe sich nach der gesonderten Quarantäneverordnung des Landes bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen von der Testpflicht seien unter anderem Durchreisende, Binnenschiffer, Personen im kleinen Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, Grenzpendler.
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika müssten sich nach Ankunft in NRW grundsätzlich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Falle der Test nach fünf Tagen negativ aus, könne die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Robert-Koch-Institut, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Die neue Testpflicht beziehe sich nicht auf Regionen innerhalb Deutschlands.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: