Koalition in NRW legt neues Pandemiegesetz vor

Düsseldorf – Die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen hat den Vorschlag für ein neues Pandemiegesetz vorgelegt, das bis zum 31. Dezember 2022 gültig sein soll. Es sieht weiter besondere Befugnisse für die Landesregierung im Katastrophenfall vor, bindet aber den Landtag mehr ein. Die Novelle soll übermorgen in den Landtag eingebracht werden.
Das bisherige Pandemiegesetz ermöglicht der Regierung unter anderem, medizinisches Material zu beschlagnahmen, falls es nötig wird. Es wurde im vergangenen April nach intensiver Debatte beschlossen und bis zum 31. März 2021 befristet. Das neue Gesetz soll nach dem Willen von CDU und FDP gleich bis Ende 2022 gelten. Es greift allerdings nur, solange der Landtag die „Pandemische Lage“ für NRW ausruft – quasi den Coronakatastrophenfall.
Ein neuer Passus im Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb widmet sich der stärkeren Beteiligung des Landtags, die auch von der Opposition immer wieder eingefordert worden war. „Der Landtag kann pandemische Leitlinien beschließen, die für grundsätzlich drei Monate befristet sind. Die Landesregierung berücksichtigt die vom Landtag beschlossenen Leitlinien bei den von ihr zu treffenden Entscheidungen im Rahmen des pandemischen Geschehens“, heißt es zu Beginn der Novelle.
Was die konkreten Änderungen der Coronaschutzverordnung angeht, soll sich die Regierung verpflichten, den Landtag vor der Verkündung zu informieren. Abnicken muss der Landtag einzelne Änderungen nicht.
Die Regierungskoalition hatte vergangene Woche angekündigt, SPD und Grüne für morgen zu einem Gespräch über den Gesetzentwurf einzuladen.
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