Nordrhein-Westfalen soll mehr gegen Quecksilber tun

Düsseldorf/Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land Nordrhein-Westfalen gerichtlich dazu zwingen, mehr gegen giftiges Quecksilber in Gewässern zu unternehmen. Beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster habe man eine „Klage auf sauberes Wasser“ eingereicht, teilte die Umweltschutzorganisation gestern in Berlin mit.
In NRW werde der gesetzliche Grenzwert für gesundheitsschädliches Quecksilber bei im Wasser lebenden Organismen flächendeckend überschritten. „Die Landesregierung hat trotzdem keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Quecksilberemissionen im entsprechenden Maßnahmenprogramm vorgesehen.“ Dazu solle sie nun vor Gericht verpflichtet werden.
In NRW gebe es eine besonders umfangreiche Freisetzung von Quecksilber aus Kohlekraftwerken, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dabei könne die Abgasreinigung deutlich verbessert werden.
Quecksilber ist laut Umweltbundesamt auch für Menschen giftig. Bei chronischer Belastung greift der Stoff hauptsächlich das Nervensystem an. Der überwiegende Anteil der Quecksilberemissionen in NRW stamme aus den Braunkohlekraftwerken von RWE, schrieb die DUH weiter.
Durch den Einbau besserer Abgasreinigungstechniken ließen sich die Quecksilberemissionen deutlich minimieren. Ein Unternehmenssprecher sagte dazu: „RWE hält alle Grenzwerte, auch die für Quecksilber, sicher ein.“
Das Landesumweltministerium NRW erklärte in einer Stellungnahme, dass es die Klage und mögliche Konsequenzen sorgfältig prüfen werde. Es bestätigte, dass bei der Quecksilberkonzentration in Fischen „in der Regel Überschreitungen festzustellen sind“. Es gebe aber auch Messungen, bei denen keine Überschreitungen festgestellt worden seien.
Die Gewässer in NRW würden in Bezug auf Quecksilber als „schlecht“ bewertet. Es sei davon auszugehen, „dass aufgrund des Eintrags über die Luft und bestehende Vorbelastungen die Grenzwerte für Quecksilber überschritten sind“.
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