Nordrhein-Westfalen testet Telemedizin im Justizvollzug

Düsseldorf − Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein Pilotprojekt für Telemedizin im Justizvollzug auf den Weg gebracht. Telemedizin könne gerade in Zeiten der Coronapandemie gefahrlos die Distanz zwischen Arzt und Gefangenen überbrücken, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) heute in Düsseldorf.
Aber auch danach solle die Technik den Justizvollzug spürbar entlasten. Gleichzeitig werde die Sicherheit der Bevölkerung erhöht, wenn weniger kranke Gefangene ausgeführt werden müssten.
Den Zuschlag für das Projekt hat nach europaweiter Ausschreibung ein Telemedizindienstleister aus Hamburg erhalten. Sieben der 36 Justizvollzugsanstalten in NRW nehmen an dem Modellversuch teil. Sollte sich das Projekt als erfolgreich erweisen, soll Telemedizin flächendeckend im Strafvollzug NRW eingesetzt werden.
Mit Telemedizin könnten Gefangene rund um die Uhr Zugang zu einer hochwertigen ärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und innerhalb der Gefängnismauern erhalten, erläuterte Biesenbach.
Auch die Bediensteten profitierten, wenn sie in Krisensituationen schnell auf qualifizierten ärztlichen Rat zurückgreifen und die Gefangenen schnell versorgen könnten. Generell spare Telemedizin Zeit und schone Personalressourcen.
Eine besondere Belastungsprobe sei der Umgang mit der zunehmenden Zahl psychisch Kranker, sagte der Minister. Hier könne Telepsychiatrie helfen, die Gefangenen vor Ort zu erreichen und Druck aus dem Kessel zu nehmen.
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