Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare bei Kinderwunschbehandlung

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei den kostspieligen medizinischen Behandlungen. Erstmals nehme das Land dieses Jahr an einem entsprechenden Bundesprogramm teil und stelle dafür 3,7 Millionen Euro bereit, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Der Kinderwunsch dürfe nicht am Geld scheitern.
Bisher bezahlen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung, und das auch nur verheirateten Paaren. Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss.
Die Landesregierung in NRW unterstützt künftig Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer in NRW erfolgten Behandlung. Die Kosten liegen je nach Methode zwischen 2.500 und 5.000 pro Behandlung. Die Landesregierung geht von rund 4.500 Paaren in NRW aus, die Anträge stellen wollen.
Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer „verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ leben.
Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils. Außerdem bezuschusst das Land sie zusätzlich mit jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Ab 30. August können die Anträge online gestellt werden.
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