Notfalllösung für Bundestag: Union gegen Grundgesetzänderung

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag hat einer Notfalllösung, um den Bundestag auch bei einer Verschärfung der Corona-Pandemie handlungsfähig zu halten, erneut eine Absage erteilt.
„Die Notlösung hat keine Chance, weil keine Fraktion jetzt eine Grundgesetzänderung durchführen will“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) der Rheinischen Post. Dieses Thema müsse später „in aller Ruhe“ angegangen werden.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) fürchtet um die Handlungsfähigkeit des Parlaments, wenn einmal viele Abgeordnete wegen der Corona-Pandemie in Quarantäne sein sollten. Er hat alle Fraktionsvorsitzenden angeschrieben, um über die Möglichkeit von virtuellen Bundestagssitzungen oder das Schaffen eines Notparlaments zu reden.
Für beides müsste das Grundgesetz geändert werden. Eine solche kurzfristige Änderung der Verfassung lehnen die Fraktionen im Bundestag jedoch ab. „Krisen sind für Verfassungsänderungen kein guter Ratgeber“, sagt beispielsweise FDP-Fraktionschef Christian Lindner.
Die Aussage Grosse-Brömers war von der Zeitung ursprünglich der Debatte über eine Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags zugeschrieben worden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion stellte jedoch klar, dass dies ein „Missverständnis“ gewesen sei. Die Wahlrechtsreform werde unter den Fraktionsvorsitzenden verhandelt, die gemeinsam nach einer Lösung suchten.
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