Ärzteschaft

Notfallmediziner für Neuordnung der Notfallversorgung

  • Freitag, 21. Dezember 2018
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Berlin – Nach viel Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) etwa vom Deutschen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns zur Neuordnung der Notfallversorgung hat jetzt auch eine wissenschaftliche Fachgesellschaft Position bezogen – und die Pläne begrüßt.

„Der Aufbau von gemeinsamen Notfallleitstellen, die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren und die Überführung des Rettungsdienstes als medizinischen Leistungsbereich in das fünfte Sozialgesetzbuch sind richtige und wichtige Maßnahmen“, schreibt die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) in einem Positionspapier. 

Explizit begrüßt die Fachgesellschaft die geplante Patientensteuerung über gemeinsame Notfallleitstellen. „Patienten, die sich an die Leitstelle wenden und nicht in einer Notfalleinrichtung behandelt werden müssen, benötigen verbindliche, zeitnah verfügbare vertragsärztliche Versorgungsstrukturen“, betont die Fachgesellschaft. Das bedeute verlängerte Praxisöffnungszeiten und Vergabe garantierter Termine am gleichen Tag.

„Aktuell ist diese notwendige Verfügbarkeit nicht flächendeckend gegeben. Das zeigt sich gerade um die Weihnachtsfeiertage herum, an denen die Notaufnahmen aus den Nähten platzen, weil viele niedergelassene Ärzte ihre Praxen schließen“, so die DGINA.

In Bezug auf die Etablierung von Integrierten Notfallzentren mahnt die DGINA, „dass grundlegende Prinzipien der Notfallmedizin beachtet und festgeschrieben werden“. Zum Beispiel müssten Patienten die Gewähr haben, dass speziell in notfall­medizinischen Fragestellungen ausgebildete Ärzte die Behandlung steuerten. Außerdem müssten „finanzielle Fehlanreize und datenschutzrechtliche Hürden, die eine Notfallversorgung aus einem Guss behindern“, beseitigt werden.

Das BMG plant im Wesentlichen, drei Bereiche zu reformieren: Zum einen soll es künftig gemeinsame Notfallleitstellen geben. Dabei werden die Anrufer auf der 112 sowie der 116117 in einer gemeinsamen Leitstelle landen. Mit einer Triage am Telefon sollen die Patienten dann in die notwendige Versorgungsebene geleitet werden.

Als zweiten Reformschritt sollen künftig Integrierte Notfallzentren (INZ) die aktuellen Portalpraxen ablösen. Mit dem geplanten Gesetz sollen KVen und Krankenhäuser den Auftrag erhalten, im Rahmen einer neuen Notfallversorgungs­planung die INZ zu betreiben. Anders als bei den bisherigen Portalpraxen gibt es künftig eine Verpflichtung, ein INZ einzurichten. Die INZ sollen eine zentrale Anlaufstelle haben, auch hier wird eine Triage vorgenommen und entschieden, in welche Versorgungs­ebene ein Patient gehen soll.

Laut dem Eckpunktepapier zur Reform soll es außerdem zudem eine „Steuerung des Patientenzutritts in stationäre Notfalleinrichtungen durch geeignete Instrumente“ geben. Eine Strafgebühr oder eine andere Art von finanzieller Steuerung lehnt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber ab.

may/EB

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