Vermischtes

Notfallsanitäter scheitern mit Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

  • Dienstag, 15. März 2022
/picture alliance, Fabian Sommer
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Saarlouis – Zwei Notfallsanitäter sind im Saarland mit einem Eilantrag gegen die ab morgen geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert. Die beiden wollten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erreichen, dass die Impfpflicht für sie nicht gilt, teilte das Gericht gestern in Saarlouis mit.

Der Antrag wurde zurückgewiesen, da es gegen die bundesweite Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege „keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken“ gebe (Az.: 6 L 172/22). Das habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Bestehende Zweifel müssten noch im Hauptsache­ver­fahren geklärt werden, teilten die Verwaltungsrich­ter mit.

Die Interessen der Notfallsanitäter, von der Impfpflicht vorläufig verschont zu bleiben und weiter unge­impft im Rettungsdienst tätig zu sein, müssten „hinter den schwerwiegenden öffentlichen und priva­ten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens“ zurücktreten. Die Sanitäter hatten unter an­derem geklagt, weil die Impfpflicht ihrer Ansicht nach gegen die körperliche Unversehrtheit verstößt.

Die Zahl der Coronaneuinfektionen steige derzeit ebenso wieder wie die der Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen, teilte das Gericht mit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich vor allem ungeimpfte Personen mit dem Virus infizierten, sei groß.

Damit gehe „ein entsprechendes hohes Gefährdungspotenzial gerade für vulnerable Personen“ einher. Den hohen gesundheitlichen Risiken vulnerabler Personen stehe kein vergleichbares Gesundheitsrisiko der Antragsteller im Falle einer Impfung gegenüber, urteilten die Richter.

dpa

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