Politik

Notfallstufen: Ministerium hat Nachfragen an den G-BA

  • Donnerstag, 30. April 2026
Bundesministerium für Gesundheit
/picture alliance, dts-Agentur

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Präzisierung der Notfallstufen aus dem November des vergangenen Jahres noch nicht frei. Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prüfung hat das Gremium viele Detailnachfragen im April 2026 per Brief erreicht. Darin verlangt das zuständige Fachreferat im BMG eine „ergänzende Stellungnahme“ besonders zur Frage des Fachpersonals, das in den drei beschlossenen Notfallstufen vorgehalten werden soll.

Der G-BA hatte im November die drei Notfallstufen – Basis, erweiterte Notfallversorgung sowie umfassende Notfallversorgung – um die Stufe „Nichtteilnahme“ ergänzt. Zusätzlich wurden viele Vorgaben bei Personal, Fachabteilungen und Erreichbarkeit konkretisiert. Auch die Regelungen für die „Nichtteilnahme“ wurden präzisiert – für Kliniken bedeutet dies Abschlagszahlungen.

Das BMG will nun wissen, auf welcher Grundannahme das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung zu einzelnen Vorgaben gekommen ist. Es gebe „Nachfragen“, wonach „insbesondere die erhöhten Anforderungen an die Personalvorhaltung in Zentralen Notaufnahmen im bestehenden Finanzierungssystem nicht adäquat abgebildet seien und die konkrete Gefahr bestünde, dass insbesondere kleinere und mittlere Krankenhäuser künftig nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen könnten“.

Daher bittet das Ministerium um eine „ergänzende Stellungnahme“, wie eine Folgeabschätzung für diese Personalvorgaben vorgenommen wurden, oder „wie diese Ergebnisse in dem Beschluss Berücksichtigung gefunden haben“. Aus Sicht des Ministeriums habe der G-BA dies nicht ausreichend in den sogenannten „Tragenden Gründen“, die zu jeder Entscheidung verfasst werden, dargestellt.

Zudem listet das Ministerium weitere fünf Punkte auf, zu dem der G-BA die Entscheidungen erklären soll. Dazu zählen die Anzahl sowie Qualifikation des Fachpersonals in den drei Notfallstufen. Auch wird um eine Klarstellung gebeten, ob zum Fachpersonal auch die Menschen in Rufbereitschaft hinzugezählt werden können.

Zudem will das Ministerium eine Stellungnahme des Gremiums zu einzelnen Berufsgruppen in der Pflege sowie dazu, ob einzelne Berufsbezeichnungen auch mit „vergleichbaren Qualifikationen mit gleichem Inhalt und Kompetenzerwerb“ zugelassen werden sollten.

Der zuständige Unterausschuss Bedarfsplanung des G-BA, in dem der Beschluss der Notfallstufen für die Plenumssitzung im November 2025 vorbereitet hatte, wird Anfang Mai wieder tagen und dann nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes über eine Antwort an das Ministerium beraten. Mit dem Schreiben wurde auch die Prüffrist für das Ministerium unterbrochen, wie es heißt.

Im Brief des BMG heißt es zu möglichen Änderungen am G-BA-Beschluss: „Sollte der G-BA dieses Nachfrageschreiben unmittelbar zum Anlass nehmen, entsprechende Änderungen zu beschließen, bedarf es keiner gesonderten Antwort auf dieses Schreiben.“

Sofern ein solcher Änderungsbeschluss nur einzelne der aufgeführten Punkte aufgreifen sollte, werde aber darum gebeten, zu den übrigen Punkten im Rahmen der Vorlage des Änderungsbeschlusses Stellung zu nehmen. Es könnte also noch einige Zeit dauern, bis die Präzisierungen der vor sieben Jahren beschlossenen Notfallstufen in Kraft treten können.

Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Erstmals waren die Regelungen im Mai 2018 in Kraft getreten. Sie sind damit Grundlage für die gestaffelten Zuschläge für Krankenhäuser, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Die Zuschläge verhandeln der GKV-Spitzenverband sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Der Basisnotfallstufe wird derzeit 551 Krankenhausstandorten mit Versorgung für Erwachsene sowie 104 Standorten für die Versorgung von Kindern zugeordnet. Zur erweiterten Notfallstufe zählen 271 Standorte für Erwachsene und 135 für die Versorgung von Kindern. Die umfassende Notfallstufe wird an 175 Standorten für die Versorgung von Erwachsenen und an 57 Standorten für Kinder angeboten.

bee

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