NRW weitet Förderprogramm für Hausärzte aus

Düsseldorf – Die nordrhein-westfälische Landesregierung weitet ihr „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) aus. Dadurch werden Ärzte finanziell mit bis zu 50.000 Euro gefördert, wenn sie sich als Hausärzte in Regionen niederlassen, die akut oder mittelfristig von Unterversorgung bedroht sind. Dazu zählen jetzt 191 Städte und Gemeinden – 51 mehr als bisher. Denn das Land hat die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden, die in das Förderprogramm aufgenommen werden, auf 40.000 erhöht. Bislang lag sie bei 25.000.
„Etwa jede zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen kann jetzt durch die Weiterentwicklung vom Hausarztprogramm profitieren“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Voraussetzung für die Förderung ist neben der Einwohnerzahl auch das Alter der Hausärzte. Sinkt der Versorgungsgrad aller in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vertragsärztlich tätigen Hausärzte, die jünger als 60 Jahre sind, unter die 75-Prozent-Marke, bewilligt das Land die Förderung.
Betroffen sind vor allem Städte und Gemeinden in ländlichen Gegenden Nordrhein-Westfalens wie etwa dem Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und dem Sauerland. Aber auch in den Randbereichen des einwohnerstarken und damit attraktiven Ruhrgebiets wie zum Beispiel in den Städten Fröndenberg und Bönen im Kreis Unna ist die hausärztliche Versorgung bereits akut bedroht. Ärzte, die sich dort niederlassen und eine Praxis übernehmen oder eine neue gründen, erhalten vom Land einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro, den sie nicht zurückzahlen müssen.
„Neben der finanziellen Förderung von Niederlassungen, Praxisübernahmen und Weiterbildungen unterstützt das Land nunmehr auch die Ausbildung nicht-ärztlichen Praxispersonals zu Versorgungsassistentinnen und -assistenten“, so Steffens weiter. Mit diesem neuen Baustein im HAP fördert das Land zum Beispiel die Ausbildung zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) mit einem Festbetrag von bis zu 1.000 Euro.
Ein weiterer neuer Baustein des HAP ist die Förderung von akademischen Lehrpraxen. Dadurch sollen künftig mehr Medizinstudierende schon während ihrer Ausbildung die Möglichkeit haben, den Beruf des Hausarztes kennenzulernen. Ärzte, die aus ihrer Praxis eine Lehrpraxis machen wollen, können für die dadurch entstehenden Kosten einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Außerdem übernimmt das Land einen Teil der Kosten, die bei der Teilnahme an einem Qualifikationsseminar für Akademische Lehrpraxen anfallen. Voraussetzung für die Bewilligung ist allerdings, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Nordrhein-Westfalen stellt für Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für das Jahr 2017 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der größte Teil davon fließt in das HAP. Eingeführt hat es die Landesregierung im Jahr 2009. Seitdem sind 203 Anträge positiv bewilligt und insgesamt rund 7,7 Millionen Euro Fördermittel ausgeschüttet worden.
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