Nutzenbewertung: Biologisches kann kalendarisches Alter (noch) nicht ersetzen

Köln – Das kalendarische Alter bleibt für die Bewertung altersabhängiger Behandlungseffekte bei Arzneimitteln maßgeblich. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem vorläufigen Rapid Report zum Thema.
Zwar könnte die Erfassung altersbedingter Funktionseinschränkungen über das Konzept der Frailty eine geeignetere Grundlage bieten. Für einen routinemäßigen Einsatz fehlten bislang jedoch einheitliche Standards und ausreichend validierte Grenzwerte, hieß es. Der Report ist in einer vorläufigen Version erschienen. Interessierte können ihn bis zum 10. November kommentieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte das IQWiG im März 2026 beauftragt, Möglichkeiten zur Bestimmung des biologischen Alters und deren Eignung für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu untersuchen.
Hintergrund sind Diskussionen über die Aussagekraft des kalendarischen Alters als Kriterium für Subgruppenanalysen. Denn Menschen gleichen kalendarischen Alters können sich bekanntlich hinsichtlich ihrer körperlichen und kognitiven Fähigkeiten, ihrer Begleiterkrankungen und ihrer funktionellen Einschränkungen erheblich unterscheiden.
Verfahren zur Erfassung des zellbiologischen Alterns, darunter Messungen der Telomerlänge und epigenetische Uhren, bewertet das IQWiG in dem Report derzeit als ungeeignet für Nutzenbewertungen. Insbesondere sei nicht ausreichend geklärt, welche Abweichungen zwischen biologischem und kalendarischem Alter mit einem abgrenzbar unterschiedlichen Erkrankungs- oder Sterberisiko einhergehen.
Als grundsätzlich geeignet stuft das IQWiG dagegen das Konzept der Frailty ein. Frailty korreliert mit altersassoziierten Funktionseinschränkungen und ist nach Darstellung des IQWiG ein prognostischer Risikofaktor für Morbidität und Mortalität. Damit könnte Frailty Unterschiede zwischen Personen abbilden, die allein anhand des kalendarischen Alters nicht erkennbar sind.
Allerdings unterscheiden sich die verfügbaren Instrumente zur Erfassung von Frailty laut dem Report erheblich. Voraussetzung für belastbare Subgruppenanalysen wäre aber eine standardisierte Erhebung von Frailty in klinischen Studien und in der Versorgungspraxis. Zudem müssten ältere Menschen mit Frailty ausreichend in klinischen Studien vertreten sein.
Bis entsprechende Instrumente etabliert sind, hält das IQWiG daher die Verwendung des kalendarischen Alters bei der Untersuchung möglicher altersabhängiger Behandlungseffekte weiterhin für sachgerecht.
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