Politik

Nutzenbewertung von Arzneimitteln bezieht künftig europäische Bewertung ein

  • Mittwoch, 21. Januar 2026
G-BA Gemeinsamer  Bundesausschuss Geschäftsstelle
/Svea Pietschmann, G-BA

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die anstehenden Aufgaben und Entscheidungen für das Jahr 2026 umrissen. Dazu gehören unter anderem Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel. Der G-BA erwartet rund 130 bis 140 Bewertungsverfahren und 220 Beratungen von pharmazeutischen Herstellern.

Die EU-HTA-Verordnung sieht dazu eine gemeinsame klinische Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) vor. Die Schlussfolgerungen über den klinischen Zusatznutzen einer Gesundheitstechnologie treffen aber weiterhin die Mitgliedsstaaten. Der G-BA erwartet den Start der ersten Nutzenbewertungsverfahren mit vorangegangener EU-HTA-Bewertung im Frühjahr 2026.

Im laufenden Kalenderjahr wird der G-BA außerdem die Arbeiten zu den Anforderungen an die Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose, chronischer Rückenschmerz und rheumatoide Arthritis abschließen. Zudem will er mit der Aktualisierung der DMP COPD, Asthma bronchiale und Brustkrebs beginnen. Außerdem wird es um digitalisierte Versorgungsprozesse bei Diabetes Typ 1 und Typ 2 gehen.

Des Weiteren stehen verschiedene Methodenbewertungen an: So erwartet der G-BA im Oktober 2026 den Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Bewertung eines risikoadaptierten Screenings zur Früherkennung von Prostatakrebs mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens und Magnetresonanztomographie. Auf dieser Basis will der G-BA beraten, wie das neue Angebot im Detail ausgestaltet sein muss.

Weitere Aufgabenfelder des G-BA betreffen die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die Bedarfsplanung, die Psychotherapie und psychiatrische Versorgung, die Qualitätssicherung, veranlasste Leistungen wie Heilmittel und die Projekte des Innovationsausschusses.

„Ich erwarte gesundheitspolitische Weichenstellungen durch den Gesetzgeber und im Zuge dessen auch neue oder geänderte Regelungsaufträge für den G-BA. Reformen sind notwendig und müssen möglichst zeitnah greifen, wenn wir die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest machen wollen“, sagte der unparteiischer Vorsitzender des G-BA, Josef Hecken, im Hinblick auf die kommenden Aufgaben des G-BA.

hil

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