Nutzenbewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll einfacher werden

Berlin – Die Große Koalition will die Nutzenbewertung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vereinfachen, deren technische Anwendung auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht und für die erstmalig ein Krankenhaus eine Vergütungsvereinbarung anstrebt. Das geht aus Antwort der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage der Linksfraktion hervor.
Der Bundesregierung zufolge sind Änderungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen. Demzufolge soll das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur NUB-Erprobung vereinfacht „und damit gängiger gemacht werden“. „Die Regelungen zielen darauf ab, den Erkenntnisgewinn mittels Erprobungen zu fördern und die Durchführung der Bewertungsverfahren zu erleichtern“, heißt es in der Antwort.
Die Medizinproduktehersteller sollen laut Bundesregierung künftig die Wahlfreiheit erhalten, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung anstelle des G-BA auf eigene Kosten selbst beauftragen zu können. „Insofern sollen – angesichts der bisher sehr begrenzten Anzahl durchgeführter Verfahren – die Neuregelungen gerade Anreize für die vermehrte und verbesserte Durchführung weiterer Bewertungsverfahren setzen“, so die Bundesregierung.
Derzeit entscheidet der G-BA über die Durchführung einer Erprobung, wenn die Erkenntnislage für eine abschließende Beurteilung nicht ausreicht. Mit der Bewertung sollen die fehlenden Erkenntnisse im Rahmen einer kontrollierten Anwendung im Rahmen der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewonnen werden. Seit 2017 sind lediglich zwei Methoden bewertet worden, davon eine in sieben Indikationen.
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