Oberarzt angeklagt: Tödliche Arzneimittel für drei COVID-19-Patienten
Essen – Weil er schwerkranken COVID-19-Patienten ein todbringendes Medikament verabreicht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Oberarzt der Essener Uniklinik erhoben. Sie wirft dem 45-Jährigen Totschlag in inzwischen drei Fällen vor, wie aus Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und des Uniklinikums von gestern hervorgeht.
Er soll im November Patienten aus Essen, Gelsenkirchen und den Niederlanden unmittelbar lebensbeendende Arzneimittel verabreicht haben, die zum vorzeitigen Tod geführt haben sollen, teilte die ermittelnde Staatsanwältin mit.
Gegenüber der Polizei hatte er nach seiner Festnahme zu einem der Fälle ausgesagt, er habe das weitere Leiden des Patienten und seiner Angehörigen beenden wollen. Die Uniklinik sprach in ihrer Mitteilung davon, die Patienten hätten sich im „Sterbeprozess“ befunden.
Nach seiner Festnahme waren zunächst zwei Opfer von seiner Station bekannt geworden: Ein 47-Jähriger starb am 13. November, vier Tage später ein 50-Jähriger. Inzwischen ergaben die Ermittlungen den Angaben von Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens zufolge, dass der Beschuldigte bereits am 4. November einen 65-Jährigen mit einem Medikament getötet haben soll.
Man werde wohl noch „eine lange Zeit ermitteln“, um mögliche weitere Fälle einer lebensverkürzenden Medikamentengabe auszuschließen, sagte Jürgens weiter. Der Oberarzt war demnach im Februar an die Klinik gekommen und arbeitete seit Juli auf der betreffenden Intensivstation.
Die Uniklinik hatte nach eigenen Angaben die Staatsanwaltschaft unverzüglich nach einem ersten Verdacht informiert und den Mediziner vom Dienst freigestellt. Er war am 18. November festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat er sich zuletzt nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert.
Die Verteidigung des Arztes sagte dem Deutschen Ärzteblatt, dass man davon ausgehe, dass es „kein strafbares Verhalten des Mediziners“ gegeben habe. Offensichtlich könne eine Klärung des Falles aber nur im Rahmen einer Hauptverhandlung und einer Beweisaufnahme vor dem Landgericht Essen erfolgen. Die Kanzlei wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklage einer Anregung der Verteidigung gefolgt sei.
„Nachdem es im Ermittlungsverfahren absehbar geworden war, dass die unterschiedlichen Auffassungen, sowohl was den zu bewertenden Sachverhalt als auch die rechtliche Bewertung betrifft, keine Annäherung zu erzielen war“, habe man die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Vorwürfe zu präzisieren und schnellstens Anklage zu erheben, schreibt die Kanzlei.
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