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Oberverwaltungs­gericht: Therapie mit Gefrierzellen zu Recht untersagt

  • Mittwoch, 20. Februar 2019
/mnimage, stockadobecom
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Koblenz – Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat einem Arzt die Herstellung sogenannter Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen zu Recht untersagt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz nach Mitteilung von heute.

Geklagt hatte ein Arzt aus dem Kreis Südliche Weinstraße, der sich auf Frischzellentherapie spezialisiert hat. Dabei werden Patienten – in der Regel aus Schafsföten gewonnene – lebende Zellen gespritzt.

Das Verwaltungsgericht entschied aber 2017, bei Gefrierzellen handle es sich um ein „bedenkliches Arzneimittel“. Dagegen legte der Arzt Berufung ein. Das Ober­verwaltungsgericht wies diese jetzt zurück. Die sogenannten Gefrierzellen­suspensionen seien ein bedenkliches Arzneimittel, deren Anwendung nach dem Arzneimittelgesetz verboten sei, teilten die Juristen in Koblenz mit. Der Begriff „bedenklich“ bedeute, dass eine mögliche schädliche Wirkung über ein vertretbares Maß hinausgehen könnte. Es gebe keine hinreichenden Belege für einen konkreten positiven therapeutischen Nutzen in Bezug auf eine bestimmte medizinische Indikation (Heilanzeige), hieß es.

Vorangegangene Instanzen hatten zudem Bedenken geäußert, dass für den Patienten das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern und die Gefahr immunallergischer Reaktionen bestehen könnte.

dpa

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