Vermischtes

OLG: Klinik haftet nicht bei Schwangerschaft nach Sterilisation

  • Mittwoch, 17. September 2014

Hamm – Ein Krankenhaus haftet nicht bei einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Sterilisation – wenn die Patientin vom Arzt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko korrekt informiert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. Damit blieb die Schadenersatzklage eines Ehepaares erfolglos, das von einer Klinik 10.000 Euro Schmerzensgeld und rund 300 Euro monatlichen Unterhalt verlangt hatte. (Az. 26 U 112/13)

Im vorliegenden Fall hatte sich die Frau nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Okto­ber 2006 im Krankenhaus sterilisieren lassen. Dennoch kam es im Jahre 2008 zu einer erneuten, ungewollten Schwangerschaft, im August 2009 kam ein weiteres Kind zur Welt. Im Gegensatz zu der Klägerin befand das Gericht, ein Behandlungsfehler bei der Sterilisa­tion sei nicht festzustellen. Das Krankenhaus habe keine falsche Operations­methode gewählt.

Auch hätten die behandelnden Ärzte nicht gegen ihre Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen, urteilte der Zivilsenat. Vielmehr habe der Arzt die Frau mündlich darauf hingewiesen, dass nach der Sterilisation ein Schwangerschaftsrisiko im Promillebereich fortbestehe – nämlich in vier von 1.000 Fällen. Somit habe die Frau gewusst, dass sie gegebenenfalls weitere Verhütungsmaßnahmen ergreifen musste, um einer erneuten Schwangerschaft mit hundertprozentiger Sicherheit vorzubeugen.

afp

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