Onkologen besorgt über Pläne zur spezialfachärztlichen Versorgung
Berlin – Ein „ordnungspolitisches Chaos“ befürchten die niedergelassenen Onkologen, wenn die Politik das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz so umsetzt, wie es der Referentenentwurf vorsieht. Der Gesetzgeber hatte 2012 mit dem Versorgungsstrukturgesetz die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) im Paragrafen 116b des fünften Sozialgesetzbuches auf den Weg gebracht. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss Details ausgearbeitet hatte, werden seit Juli diesen Jahres Krebspatienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der ASV behandelt.
Nun sieht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aber vor, Krankenhäusern, die noch eine Alt-Genehmigung aus der Zeit vor der ASV besitzen, einen dauerhaften Bestandsschutz zu erteilen. „All die sinnvollen Festlegungen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung werden mit der Neuregelung vom Tisch gewischt“, sagte Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO).
Für die Krankenhäuser mit der alten 116b-Zulassung gebe es dann keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem niedergelassenen Sektor mehr und damit keine gleichberechtigte Teilnahme von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern an der ASV. Laut dem Berufsverband werden sich dann unterschiedliche Versorgungsformen mit unterschiedlichen Patientenkollektiven und unterschiedlichen Behandlungsumfängen entwickeln, je nach den regionalen Gegebenheiten. Es drohe das „ordnungspolitische Chaos“, warnt der Berufsverband.
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