KBV informiert über ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Infobroschüre zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) aktualisiert. Die ASV ist ein neuer Versorgungsbereich für Patienten, die an einer bestimmten schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Wesentliche Eckpunkte hatte der Gesetzgeber 2012 im neu gefassten Paragrafen 116b im fünften Sozialgesetzbuch vorgegeben. Die konkreten Vorgaben für die ASV hat der Gemeinsame Bundesausschuss unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und KBV erarbeitet.
Interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten übernehmen danach die ambulante hochspezialisierte Behandlung. Gestartet ist die ASV im April 2014 mit einem Behandlungsangebot für Tuberkulose-Patienten. Im Juli folgten die gastrointestinalen Tumore und Tumore der Bauchhöhle. „Der Praxisalltag wird zeigen, wie gut das Konzept funktioniert und wo nachgebessert werden muss“, schreiben die Autoren der Broschüre im Vorwort.
Auf den 20 Seiten der Publikation erfahren Ärzte und Psychotherapeuten unter anderem, welche Krankheiten bislang in der ASV behandelt werden können, wie sich das Ärzteteam jeweils zusammensetzen und welche Qualitätsanforderungen es erfüllen muss. Die KBV erklärt in der Broschüre außerdem, wie Ärzte eine Berechtigung zur Teilnahme an der ASV erhalten, wofür die Teamnummer wichtig ist und wie die Abrechnung der extrabudgetären ASV-Leistungen funktioniert.
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