Onkologen sehen Regelungsbedarf beim ärztlich assistierten Suizid

Berlin – Die Einstellung von den in der Hämatologie/Onkologie tätigen Ärzten zur ärztlichen Suizidbeihilfe ist uneinheitlich. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).
Während etwa die Hälfte der 750 teilnehmenden Mitglieder eine ärztlich assistierte Selbsttötung persönlich grundsätzlich ablehnt, zieht die andere Hälfte eine ärztlich assistierte Selbsttötung grundsätzlich oder unter bestimmten Bedingungen in Betracht. Die meisten Befragten sehen jedoch einen berufspolitischen Regelungsbedarf.
Anlass für diese Umfrage in der zweiten Märzhälfte dieses Jahres waren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe vom vergangenen Jahr, die aktuelle Debatte des Themas im Bundestag sowie die in der kommenden Woche vorgesehene Diskussion der ärztlichen Rolle bei der Suizidbeihilfe auf dem diesjährigen virtuellen Deutschen Ärztetag.
„Entsprechend der gesellschaftlichen Debatte ist auch unter den Mitgliedern der DGHO die Haltung zur ärztlich assistierten Selbsttötung heterogen“, sagte heute Jan Schildmann, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Medizin und Ethik der DGHO und Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, bei der virtuellen Präsentation der Umfrage, die federführend von ihm umgesetzt wurde.
Interessant ist für den Medizinethiker allerdings die geringe Unterstützung der DGHO-Mitglieder für ein berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe, wie es derzeit in der Musterberufsordnung verankert ist. Der Deutsche Ärztetag will in der kommenden Woche darüber diskutieren, ob dieses Verbot nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe möglicherweise gestrichen werden sollte.
Unter dem DGHO-Mitgliedern befürwortet lediglich jeder Vierte der Umfrage zufolge noch ein entsprechendes Verbot in der ärztlichen Berufsordnung. Bei einer ähnlichen Befragung der Fachgesellschaft im Jahr 2015 hatten sich dagegen noch 41 Prozent der DGHO-Mitglieder für ein berufsrechtliches Verbot ausgesprochen.
Die Unterschiede zwischen der persönlichen Bereitschaft der Ärzte zur Suizidbeihilfe und dem Wunsch nach einem neuen berufsrechtlichen Rahmen resultiere keineswegs daher, dass Krebsmediziner häufig in eine Suizidbeihilfe involviert seien, betonte Schildmann. Bei der assistierten Selbsttötung handele es sich um kein Alltagsphänomen: Nur drei Prozent der befragten Ärzte hätten nach eigenen Angaben in ihrem Berufsleben bereits Beihilfe zum Suizid geleistet.
Wichtig ist Schildmann jedoch ein professioneller Umgang mit Sterbewünschen. „Der angemessene Umgang mit den vergleichsweise häufigen Anfragen nach Sterbehilfe erfordert ethische und kommunikative Kompetenzen, die in der medizinischen Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen“, fordert der Arzt und Medizinethiker.
Eine Beschäftigung mit dem Lebensende und mit dem Sterbewunsch sei in der Hämatologie/Onkologie zentral, bestätigt Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen.
„Wir nehmen wahr, dass bei einigen Patientinnen und trotz optimaler palliativmedizinischer Betreuung der Wunsch besteht, ihrem Leben bei unerträglichem Leiden selbstbestimmt ein Ende zu setzen“, erklärte er. Etwa die Hälfte der Umfrageteilnehmenden sei in ihrem Berufsleben auch schon einmal um Informationen zum Vorgehen bei einer assistierten Selbsttötung gebeten worden.
Doch auch bei der Frage, ob die Suizidberatung eine ärztliche Aufgabe ist, gehen die Meinungen der DGHO-Mitglieder auseinander: Ein Drittel der Befragten sieht sie definitiv als ärztliche Aufgabe, 40 Prozent als optionale ärztliche Aufgabe. Jeder zehnte Umfrageteilnehmende gab allerdings an, dass die Beratung nicht von Ärzten durchgeführt werden sollte.
„Dieser Befund macht zwar die Heterogenität unter den Befragten deutlich, zeigt aber auch, dass – zumindest im Grundsatz – die Mehrheit unserer onkologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen die Beratung als eine ärztliche Aufgabe begreift“, erläuterte Eva Winkler, Vorsitzende des DGHO-Arbeitskreises Medizin und Ethik sowie Oberärztin und Leiterin der Sektion „Translationale Medizinethik“ am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) an der Universitätsklinik Heidelberg.
Ein ähnlich heterogenes Bild zeigte sich bei der Umfrage auch bei der Frage, ob die Prüfung der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung als ärztliche Aufgabe verstanden werden sollte. Dies bejahten 69 Prozent, nur jeder siebte Umfrageteilnehmende hält die Prüfung für keine ärztliche Aufgabe. Die Gabe eines tödlichen Medikaments verstehen 62 Prozent als ärztliche Aufgabe, 25 Prozent geben hingegen an, dass die Abgabe eines tödlichen Medikamentes nicht durch Ärzte erfolgen sollte.
„Die Diskussion über die assistierte Selbsttötung fordert das ärztliche Selbstverständnis heraus“, sagte Schildmann. Es sei wichtig, in der Ärzteschaft zu diskutieren, welche Aufgaben aus welchen Gründen von Ärztinnen und Ärzten übernommen werden sollten. „Unbenommen davon ist, dass Ärztinnen und Ärzte eine Assistenz immer auch ablehnen können“, so Schildmann.
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