Ärzteverbände begrüßen Ärztetagbeschluss zum assistierten Suizid

Berlin – Palliativmediziner und weitere Ärztevertreter haben die gestrige Entscheidung des Deutschen Ärztetags zum assistierten Suizid positiv aufgenommen. Die Delegierten hatte gestern in Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr das strikte Verbot der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung gestrichen.
„Menschen mit einem Sterbewunsch sollten vor allem wissen, mit wem sie darüber sprechen können“, erklärte Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Suizidassistenz müsse die absolute Ausnahme bleiben.
„Wir begrüßen die Klarstellung, dass die Mitwirkung an einem Suizid keine ärztliche Aufgabe ist“, erklärte Bausewein. Sie begrüßte auch, dass das Ärzteparlament die Politik aufgefordert habe, die Suizidprävention auszubauen.
Ähnlich äußerte sich die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). „Den gestrigen Beschluss des Deutschen Ärztetags tragen wir als zentrale Fachgesellschaft für psychische Gesundheit voll und ganz mit. Suizidassistenz darf auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe sein“, sagte DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer.
Die Bereitstellung eines Mittels zum Suizid stelle aus Sicht der DGPPN unter keinen Umständen eine medizinische Behandlungsoption dar. Vielmehr müssten die besondere Situation und Vulnerabilität des Betroffenen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und klar definierte Schutzmechanismen zum Erhalt seines Lebens greifen.
Aus Sicht der DGPPN muss die Suizidprävention gesetzlich verankert und gestärkt werden. Insofern begrüßt die DGPPN ein „legislatives Schutzkonzept“, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen hat. Wenn ein Suizidentschluss nicht freiverantwortlich erfolgt, müssen die Betroffenen vor diesem irreversiblen Schritt bewahrt werden.
„Für dieses Schutzkonzept haben wir bereits konkrete Eckpunkte vorgelegt und gehen davon aus, dass insbesondere für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit psychiatrische Expertise von hoher Bedeutung sein wird“, erklärte Pollmächer.
Aber auch ein Großteil der Ursachen von Suizidalität, Hilfestellungen und Therapiemöglichkeiten fiele in den Kompetenzbereich der DGPPN, weshalb man die Erstellung einer entsprechenden S3-Leitlinie in die Wege geleitet habe, um die empirisch wissenschaftliche Basis für medizinische Entscheidungen zu stärken.
Kritik kam von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Nach intensiver Debatte sei das Verbot der ärztlichen Hilfe beim Suizid vom 124. Deutschen Ärztetag aus der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer gestrichen worden, sagte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski.
Damit komme die Ärzteschaft „ohne Not und leider auch mit breiter Mehrheit der Delegierten“ dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen, das das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Hilfe zum Suizid gekippt und die Bundesärztekammer damit unter Druck gesetzt habe, die Berufsordnung entsprechend anzupassen.
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