Ärzteschaft

Organ- und Gewebespende: Beratungsmaterialien für Hausarztpraxen

  • Freitag, 9. Dezember 2022
/picture alliance, Frank May
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Berlin – Hausärzte sollen ihre Patienten bei Bedarf zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das Trans­plantationsgesetz vor, darauf macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam. Dabei will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Infopaket unterstützen.

Das sogenannte Standardinformationspaket für Hausarztpraxen kann bei Bedarf kostenfrei über den Webshop der BZgA bestellt werden. In jedem Paket sind Materialien für die Beratung von zehn Patientinnen und Patien­ten enthalten – dies umfasst mehrere Broschüren und Informationskarten. Zudem sind 100 Organ­spende­aus­weise als Plastikkarte inkludiert.

Daneben können Praxen über den BZgA-Webshop ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende bestellen. Das Manual richtet sich ausschließlich an Ärzte: Neben Zahlen und Daten zur Or­gan-­ und Gewebespende werden der Ablauf einer solchen Spende sowie die Möglichkeiten der Entschei­dungs­­­­doku­mentation erklärt. Zudem gibt es Anregungen für das Arzt-Patienten-Gespräch zu diesem Thema.

In dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organ­­spende ist eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergü­tung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär, betont die KBV.

EB/aha

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