Organ- und Gewebespende: Beratungsmaterialien für Hausarztpraxen

Berlin – Hausärzte sollen ihre Patienten bei Bedarf zur Organ- und Gewebespende beraten. Das sieht das Transplantationsgesetz vor, darauf macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam. Dabei will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Infopaket unterstützen.
Das sogenannte Standardinformationspaket für Hausarztpraxen kann bei Bedarf kostenfrei über den Webshop der BZgA bestellt werden. In jedem Paket sind Materialien für die Beratung von zehn Patientinnen und Patienten enthalten – dies umfasst mehrere Broschüren und Informationskarten. Zudem sind 100 Organspendeausweise als Plastikkarte inkludiert.
Daneben können Praxen über den BZgA-Webshop ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende bestellen. Das Manual richtet sich ausschließlich an Ärzte: Neben Zahlen und Daten zur Organ- und Gewebespende werden der Ablauf einer solchen Spende sowie die Möglichkeiten der Entscheidungsdokumentation erklärt. Zudem gibt es Anregungen für das Arzt-Patienten-Gespräch zu diesem Thema.
In dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist eine ergebnisoffene Beratung als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär, betont die KBV.
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