Organhandel im Sinai fordert über 200 Opfer
Berlin – Zwischen 2010 und 2011 hat ein Beduinenstamm mutmaßlich 200 bis 250 Personen im Norden der Halbinsel Sinai entführt und ihnen Organe zum Weiterverkauf an ägyptische Krankenhäuser entnommen. Darüber habe die Bundesregierung „Hinweise“ erhalten, wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke schreibt (Drucksachen-Nummer 17/11134). Nicht wenige dieser Personen seien durch die Eingriffe zu Tode gekommen.
Die Opfer waren einem CNN-Bericht zufolge Flüchtlinge aus dem Sudan und Eritrea, die über die Sinai-Halbinsel nach Israel oder Europa gelangen wollten. Der Preis für ein Organ lag demnach bei 20.000 Euro.
Nach Bekanntwerden dieses Sachverhalts hätten andere Beduinenstämme die Täter vertrieben, schreibt die Bundesregierung weiter. In der Folge habe jedoch eine weitere Gruppe von Beduinen eines anderen Stammes die Fortsetzung dieser Art des Organhandels übernommen. Es sei dabei mit ein oder zwei ägyptischen Krankenhäusern zusammengearbeitet worden, die außerhalb des Sinai lägen.
„Die derzeit auf dem Sinai laufende Operation der ägyptischen Streit- und Sicherheitskräfte zur Bekämpfung militanter Extremisten hat zwar nicht dezidiert die Bekämpfung des Menschen- und Organhandels zum Ziel, jedoch ist anzunehmen, dass die Bewegungsfreiheit krimineller Gruppierungen, vor allem im Nord-Sinai, dadurch zumindest eingeschränkt ist“, heißt es in der Antwort.
Nach eigenen Angaben hat die Bundesregierung das Thema bereits kurz nach Auftreten der ersten Gerüchte über Organhandel 2011 über die Deutsche Botschaft beim ägyptischen Ministerium für Gesundheit und Bevölkerung anhängig gemacht und die ägyptischen Behörden zu einer aktiven Bekämpfung des Menschen- und Organhandels aufgefordert. Eine konkrete Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen der Bundesregierung und den ägyptischen oder israelischen Behörden bestehe jedoch nicht.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass die illegal entnommenen Organe auch in Staaten der Europäischen Union oder nach Deutschland geliefert wurden, heißt es: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die eine solche Annahme nahelegen würden.“
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