Organtransplantation: Vertrauensbildung wichtigste Maßnahme

Frankfurt/Münster – Mehr Vertrauen der Bürger in das System der Organspende erhoffen sich die Ärztekammern Westfalen-Lippe und Hessen von dem morgen in Kraft tretenden neuen Transplantationsgesetz. „Es ist dringend notwendig, dass die Menschen vermehrt bereit sind zur Organspende. Das Transplantationsgesetz muss und kann dabei helfen“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst.
Nach aktuellen Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) liegen die Spenderzahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres deutlich unter den Vergleichswerten der Vorjahre. So wurden von Januar bis September 2010 961 Organspender gezählt, in diesem Jahr waren es nur noch 829, ein Rückgang um etwa 14 Prozent. Bereits 2011 gab es in den ersten drei Quartalen nur 900 Spender.
Auch für den Monat Oktober erwartet die DSO lediglich rund 60 Organspenden. „Der Vertrauensverlust ist da und wirkt sich aus, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Günter Kirste, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Entscheidend sei nun, die aufgetretenen Unregelmäßigkeiten einzelner Transplantationszentren bei der Vergabe von Spenderorganen aufzuklären. Im September seien flächendeckende Kontrollen aller 47 Transplantationszentren angelaufen.
Künftig sollen alle 140 organspezifischen Transplantationsprogramme mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden. „Für die Organspende und Transplantation sind Transparenz und Vertrauen wichtige Parameter. Wenn Zweifel an der Transparenz des Verfahrens der Transplantation aufkommen, sind die eigentlichen Leidtragenden die Patienten auf der Warteliste“, so Kirste.
„Eine Organspende kann Leben retten“, betonte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Die Kammer begrüße deshalb das am 1. November in Kraft tretende neue Transplantationsgesetz ausdrücklich, mit dem alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig die Möglichkeit erhalten sollen, sich über das Thema Organspende zu informieren, um freiwillig eine eigene Entscheidung zu treffen.
Morgen tritt mit dem neuen Gesetz die sogenannte Entscheidungslösung für Organspenden in Kraft. Damit wird jeder Bundesbürger über 16 Jahren von seiner Krankenkasse künftig regelmäßig per Brief gefragt, ob er Organspender sein will. Die Erklärung ist freiwillig.
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