Orientierungswert wird ab Januar um 1,25 Prozent angepasst – KBV enttäuscht

Berlin – Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen, den Orientierungswert ab 1. Januar nur um 1,25 Prozent anzupassen – dies entspricht aufgerundet 500 Millionen Euro. Der KBV-Vorstand zeigte sich „bitter enttäuscht“ von dieser Entscheidung.
„Milliarden fließen in die Krankenhäuser, Milliarden erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte soll nun kein Geld mehr da sein“, empörte sich Gassen.
„Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt“, betonte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV.
Nun sei für die Kolleginnen und Kollegen offenbar noch nicht mal genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen. Für die beiden KBV-Vorstände handelt es sich bei der EBA-Entscheidung um „einen Affront gegen die Vertragsärzteschaft“.
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