Ärzteschaft

Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen geplantes Recht auf Zweitmeinung

  • Mittwoch, 4. Dezember 2013

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt das im Koalitionsvertrag vorgesehene Recht von Patienten, vor einer Operation eine Zweitmeinung einzuholen. „Wir erachten das Recht auf Zweitmeinung als eine wertvolle Qualitätsinitiative. Sie stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt, wenn auf Patientenseite Unsicherheit bei einem Wahleingriff wie etwa einer Hüftendoprothese besteht“, sagte der Präsident der Fachgesellschaft Reinhard Hoffmann.

Die DGOU setzt sich seit längerem für ein regelhaftes Vier-Augen-Prinzip bei der Indikationsstellung für Wahloperationen ein. Hintergrund seien immer wieder geäußerte Vorwürfe, in Deutschland werde zu viel operiert.

Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte Patienten über ihr Recht auf eine Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung soll mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten sollen laut Koalitionsvertrag die Krankenkassen übernehmen.

hil

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